Niederösterreich

Lebenslange Haft für 29-Jährigen nach Bluttat an Frau

Ein 29-Jähriger soll im Februar seine Freundin (28) brutal getötet haben. Der Mann war als "Würger" bekannt, soll Ratten verspeist haben.

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Der Angeklagte (29) im Gerichtssaal
Der Angeklagte (29) im Gerichtssaal
Auer Denise

Betroffene Gesichter, teils offene Münder am Dienstag am Landesgericht Wien, als die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift vortrug: Ein 29-Jähriger soll im Februar in Wien-Favoriten brutal seine Partnerin, eine 28-jährige Polin, getötet haben.

Ratten verspeist

Der fünffach vorbestrafte Wiener mit nordafrikanischen Wurzeln war gerichtlich und polizeilich kein Unbekannter. In einer eigens durchgeführten Risikoanalyse des Landeskriminalamtes Wien Ende 2019 war der Angeklagte als "Würger" eingestuft worden. Seine Mutter will sich an einen Vorfall mit einer Machete erinnern, als der 29-Jährige selbst gezüchtete Ratten gehäutet und verspeist haben soll - mehr dazu hier.

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    Mord-Prozess: Der Angeklagte (29) wird in den Gerichtssaal geführt
    Mord-Prozess: Der Angeklagte (29) wird in den Gerichtssaal geführt
    Auer Denise

    Bereits vor der Bluttat am 23. Februar soll es zwischen dem drogen- und alkoholkranken Angeklagten und dem Opfer (28) immer wieder zu wilden Streiterein gekommen sein. Nur Stunden vor der mutmaßlichen Tat soll er Gläser zertrümmert und die Polin in die Scherben geworfen haben. Das Opfer musste mit Schnittverletzungen ins Spital, wurde dort behandelt und fuhr dann mit dem Taxi heim nach Favoriten. Während der Fahrt soll sie zum Chauffeur gesagt haben: "Ich habe Angst vor meinem Freund."

    Bluttat nach Spital

    Und in der Wohnung im 10. Bezirk soll es dann zum blutigen Finale, einem wahren Martyrium für die junge Frau, gekommen sein. Der 29-Jährige soll seiner Freundin ein Plastiksackerl über den Kopf gestülpt haben, sie gewürgt, geschlagen und mit einem Messer aufs Opfer eingestochen haben. Der Ex-Stiefvater der Polin, der im selben Bau lebte, läutete am Morgen an der Wohnungstüre, da er seine Ex-Stieftochter nicht erreicht hatte. Doch da lag die 28-Jährige laut Anklage bereits nackt und leblos, nur mit einem Plastiksackerl über dem Kopf, in der Wohnung.

    Einweisung und lebenslang

    Im Vorfeld des Prozesses meinte der Angeklagte: "Das war ein anderer. Wir hatten ja viele Bekannte." Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung, die durch jahrelangen Alkohol- und Drogenkonsum verstärkt worden sei.

    Beim Prozess in Wien zog Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger alle Register, doch die Geschworenen waren sich einig mit 8:0 Stimmen: Es war Mord. Urteil: Lebenslange Haft. Und: Der Angeklagte wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (nicht rechtskräftig).

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