Österreich

Lebenslange Haft für Ehemann (56)

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:04

Seine Frau wollte sich scheiden lassen. Das konnte der vierfache Familienvater Josef F. (56) offenbar nicht ertragen. Er soll nach einem heftigen Streit seine Noch-Ehefrau (53) erstochen haben. Beim Prozess in Steyr wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt - nicht rechtskräftig.

Seine Frau wollte sich scheiden lassen. Das konnte der vierfache Familienvater Josef F. (56) offenbar nicht ertragen. Er soll nach einem heftigen Streit seine Noch-Ehefrau (53) erstochen haben. Beim Prozess in Steyr wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt – nicht rechtskräftig.
Das schreckliche Familiendrama ereignete sich am 31. Juli vergangenen Jahres. Gegen 1 Uhr in der Nacht war ein Streit zwischen Josef F. und seiner in Scheidung lebenden Noch-Ehefrau Cornelia F. (53) völlig eskaliert.

Nachbarn hörten Hilfeschreie, fanden die schwer verletzte Frau blutüberströmt im Stiegenhaus. Laut Polizei sagte die 53-Jährige noch zu ihren Nachbarn, ihr Mann habe sie umbringen wollen. Einsatzkräfte konnten die Schwerverletzte nicht mehr retten, sie starb noch vor Ort.

Wie die Staatswanwaltschaft berichtet, soll F. seiner Gattin mit einem Küchenmesser mehrere Stichverletzungen in Kopf-, Oberkörper- und Bauchregion zugefügt haben. Laut Anklageschrift war der Beschuldigte nach der Tat noch in der Wohnung geblieben, versuchte, sich selbst das Leben zu nehmen. Mit schweren Kehlkopfverletzungen musste er meherer Tage auf der Intensivstation verbringen.

Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner hat in einem Gutachten die Zurechnungsfähigkeit des Beschuldigten attestiert. Beim Prozess zeigte sich Josef F., der im schwarzen Anzug erschien, geknickt. Er sagte: "Ich bereue alles, habe meine Frau immer geliebt."

In der Tatnacht soll er einer seiner Töchter den Schlüssel zur Wohnung seiner Gattin gestohlen und darin dem späteren Opfer aufgelauert haben. Als sie ihren Mann entdeckte, schrie sie offenbar laut. "Dann habe ich zugestochen. Ich wollte nur, dass sie still ist," gab der Angeklagte zu Protokoll.

Der vierfache Vater, der an Krebs erkrankt ist, wurde am Mittwochabend von Richter Wolf-Dieter Graf zu lebenslanger Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Zudem wurde vier Privatbeteiligten jeweils ein Trauerschmerzengeld sowie teils Begräbniskosten im Umfang von 10.000 bis rund 15.000 Euro zugesprochen.

zugesprochen.

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