Österreich

Lebenslange Haft für Mord an Freund mit 37 Stichen

Heute Redaktion
Teilen
Der 32-Jährige will sich nur an vier Stiche erinnert haben.
Der 32-Jährige will sich nur an vier Stiche erinnert haben.
Bild: picturedesk.com

Ein 32-Jähriger wurde in Leoben zu einer lebenslangen Haft verurteilt, weil er einen Freund mit dem Messer getötet hat. Der Verteidiger spricht von Notwehr.

Vor drei Jahren kam der 32-jährige Afghane mit Frau und Kind nach Österreich, genauer gesagt nach Knittelfeld. Ein Jahr später soll er einen Mann (28) kennengelernt und sich mit ihm angefreundet haben. Schließlich soll der Afghane herausgefunden haben, dass seine Frau eine Affäre mit dem ebenfalls aus Afghanistan stammenden Opfer gehabt haben soll.

Verteidiger spricht von Notwehr

"Ein Jahr vor der Tat erfuhr er von der Affäre und er entschloss sich, seinen Nebenbuhler zu beseitigen", so die Staatsanwältin. In der Tatnacht sollen die einstigen Freunde gemeinsam in Wien gewesen sein und besuchten dort ein Bordell. Im Anschluss ging es wieder zurück nach Knittelfeld. Laut Anklage sei der 32-Jährige durch ein Fenster in die Wohnung des Opfers gestiegen. Was danach genau passiert ist, scheint weiterhin unklar.

Der Beschuldigte selbst spricht einerseits von Drogen, die Schuld gewesen sein sollen. Andererseits habe er sich nur gewehrt und das Opfer soll ihn zudem provoziert haben. Der Verteidiger des Afghanen plädierte auf Notwehr. Diese wurde "im Blutrausch" zu einem Totschlag.

Gutachter hält Beschuldigten für zurechnungsfähig

Der 32-Jährige fühlte sich nicht schuldig. Vor Gericht meinte er, dass er mehr Drogen wollte. Währenddessen hätte das Opfer nur von seiner Frau gesprochen und von Nachrichten, die er mit dieser austauschte. Dabei kam es wohl zum Streit. Zunächst hätte der 28-Jährige das Messer gezückt. Der Beschuldigte habe ihn entwaffnet und dann selbst zugestochen. Er selbst spricht von vier bis fünf Mal. Die Obduktion ergab jedoch, dass 37 Mal zugestochen wurde.

Die Staatsanwältin glaubte dem Angeklagten aber nicht. Der Grund: "Er hat keine der beschriebenen Drogen an dem Tag genommen. Bei der beschriebenen Menge wäre er vermutlich selber tot." Auch hätte der 32-Jährige bei der ersten Vernehmung gemeint, dass sein Freund den Tod verdient hätte.

Auch der gerichtspsychiatrische Gutachter stufte den Beschuldigten ebenfalls als "uneingeschränkt zurechnungsfähig" ein. Weshalb er zu so einer Tat fähig war? "Das Böse ist Teil des Menschen", so der Gutachter. Drogen sollen keine im Spiel gewesen sein. Alleine die Blutwerte würden das bestätigen.

Am Montag wurde der 32-Jährige zu einer lebenslangen Haft verurteilt. Da der Beschuldigte noch um eine Bedenkzeit gebeten hat, ist das Urteil noch nie rechtskräftig.