Österreich

Lebenslange Haft für Mord an Lebengefährtin

Heute Redaktion
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Bild: Siegfried Ullrich

Ein 39-Jähriger ist am Mittwoch wegen Mordes an seiner Lebensgefährtin am Grazer Straflandesgericht schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Seine Anwältin plädierte auf einen natürlichen Tod. Dem glaubten die Geschworenen aber nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die acht Geschworenen hielten ihn einstimmig des Mordes für schuldig. Die Verteidigung kündigte nach kurzer Rücksprache mit dem Beschuldigten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Der Tschetschene hatte sich am 14. Jänner der Polizei gestellt. Zu den Beamten soll er gesagt haben, er glaube, "etwas Schlimmes" getan zu haben: "Ich gebe zu, sie umgebracht zu haben und möchte dafür mein gerechtes Urteil." Tatsächlich fanden Beamte die Steirerin tot in ihrem Bett liegend in ihrem Haus in Frohnleiten. Laut Staatsanwältin Katharina Doppelhofer soll Geld das Motiv für das "grausame Verbrechen" gewesen sein, er war Automatenspieler und zwei Tresore waren nach der Tatnacht verschwunden.

Habgier als Motiv

Davor dürfte ein Streit ums Geld eskaliert sein: "Er würgte sie, sah ihr dabei ins Gesicht, versetzte ihr Faustschläge, stieß ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Bettkante und drückte dann ihren Kopf in die Matratze, bis sie erstickte und verstarb", führte Doppelhofer aus, die sich auf die Ergebnisse eines medizinischen Gutachtens stützte.

Verteidigerin Liane Hirschbrich dagegen war überzeugt: "Er hat sie nicht getötet, er ist kein Mörder und hat ihr nie Geld oder Schmuck gestohlen oder diesen versetzt." Die Vorwürfe der Staatsanwältin sollen bei den Geschworenen "nur negative Stimmung erzeugen". Das Gutachten sei ohne Einbeziehung der Krankengeschichte der Frau erstellt worden: "Sie war schwer krank, in ärztlicher Behandlung und hatte schwere Medikamente verschrieben bekommen", sagte die Anwältin.

Verurteilter fühlte sich nicht schuldig

Der Tschetschene selbst fühlte sich auf die Frage des vorsitzenden Richters Martin Wolf nicht des Mordes schuldig. Der Tschetschene gab zu, dass es damals Streit gab. Er habe sein eigenes Geld holen wollen, aber dann sei das Opfer rabiat geworden. "Sie wollte mich schlagen, ich habe sie mit einer Hand zurückgehalten, plötzlich wurde sie bewusstlos", schilderte der Beschuldigte - nur ein "paar Sekunden" will er sie am Hals gehalten haben.

Am Nachmittag musste sich der medizinische Sachverständige Eduard Peter Leinzinger rund eine Stunde lang teils den immer gleichen Fragen der Verteidigerin stellen, die nicht von einer natürlichen Todesursache abrücken wollte. Für den Mediziner bestand aber kein Zweifel an gewaltsamen Handlungen als Todesursache.

Leinzinger fasste sein Gutachten für die Geschworenen zusammen und sprach dabei u.a. von "lehrbuchmäßigen" Würgemalen: "Es gibt keine Anzeichen eines natürlichen Todes, trotzdem haben wir die Organe geprüft, dabei aber keine Hinweise auf schwere Erkrankungen gefunden." Atemprobleme, die etwa die beste Freundin des Opfers schilderte, seien auf Übergewicht zurückzuführen.