Österreich

Lebenslange Haft für Mordversuch an "Ex"

Der 36-jährige Grazer hatte seine Freundin mit elf Messerstichen attackiert. Sie überlebte nur durch Glück.

Heute Redaktion
Teilen
Die Geschworenen sprachen den 36-Jährigen schuldig. (Symbolbild)
Die Geschworenen sprachen den 36-Jährigen schuldig. (Symbolbild)
Bild: Sabine Hertel

Ein Geschworenensenat verurteilte den 36-jährigen Grazer vor Gericht zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der Deutsche wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Opfer hat Polizei kontaktiert

Der Deutsche sei seiner Ex-Freundin gegenüber schon öfters gewalttätig gewesen. Er wurde immer wieder weggewiesen. Am 16. Jänner tauchte der Mann trotz aufrechter Wegweisung vor der Tür der Frau auf. Diese kontaktierte die Polizei.

Beamte konnten Attacke nicht verhindern

Im Hausflur trafen die Polizisten den Mann an, der seine Identität jedoch verleugnete. Als die Frau den Beamten öffnete, stürmte ihr ehemaliger Lebensgefährte in die Wohnung und stach mit einem Klappmesser elf Mal auf sie ein. Die Beamten konnten die lebensgefährliche Attacke nicht verhindern.

Erst als der Angreifer von seinem Opfer abließ, gelang es den Polizisten, den Mann, der heftig um sich schlug, auf dem Boden zu halten. Die Frau konnte durch eine Notoperation im LKH Graz gerettet werden.

"Wollte sie nur bestrafen"

Der Angeklagte betonte während dem Prozess immer wieder, dass er seine Ex-Freundin nicht töten, sondern nur "bestrafen" wollte. Das Motiv für die Tat war Eifersucht.

Bei dem 36-Jährigen wurde eine schwere Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Er war bereits mehrmals wegen psychischer Probleme in stationärer Behandlung. Nicht nur seiner ehemaligen Lebensgefährtin gegenüber war der Deutsche mehrfach gewalttätig geworden, auch Polizisten und später Justizwachbeamte hat er attackiert.

Lebenslange Haft und Einweisung

Der Geschworenensenat entschied, dass es sich bei der Tat um versuchten Mord handelte. Der 36-Jährige wurde deshalb zu lebenslanger Haft und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. (ds)