Einstimmiges Urteil im Schrebergarten-Mord: Wegen des Mordes an einem 59-jährigen Tiroler ist ein 44-Jähriger am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte im Gartenhaus seines späteren Opfer gewohnt und den 59-Jährigen im Streit mit einem Stein erschlagen.
Der 44-jährige Täter lebte in der Schrebergarten-Hütte des 59-jährigen Opfers. Im vergangenen Frühjahr soll es nach einem Streit zum Mord gekommen sein. Der Südtiroler erschlug sein Opfer mit einem Stein. Anschließend vergrub er die Leiche im Schrebergarten, bevor er vom Tatort floh. Der Sohn des Opfers meldete seinen Vater Ende März als vermisst. Ein TV-Team stieß im Garten des 59-Jährigen auf seine Leiche.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Sein Unterkunftsgeber habe sich ihm in der Tatnacht sexuell angenähert, daraufhin habe er ihn in einer Kurzschlussreaktion erschlagen. Der Richter glaubte dieser Version der Geschehnisse allerdings nicht. Die Schilderungen des Angeklagten stimmten nicht mit den Erkenntnissen der Tatortermittler überein.
Voll zurechnungsfähig
Auch Staatsanwalt Hermann Hofer schenkte dem Angeklagten keinen Glauben: "Das Opfer hat ihn aufgefordert, sich einen Job zu suchen und aus der Schrebergarten-Hütte auszuziehen", deshalb sei es zum Streit und zum Mord gekommen. Die Gerichtspsychologin bescheinigte, dass der Angeklagte zur Tatzeit zwar alkoholisiert, aber voll zu zurechnungsfähig war.
Das Urteil der Geschworenen fiel dementsprechend einstimmig aus: Der 44-Jährige wurde in allen Punkten schuldig gesprochen und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit.