Österreich

Lebenslange Haft im Wiener Dessous-Mordfall

Heute Redaktion
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Bild: Denise Auer

Der 27-jährige Tunesier Lotfi D. ist am späten Donnerstagabend wegen Raubmordes an der 48-jährigen Elisabeth W. zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat D. die Wienerin in der Nacht auf den 15. September 2011 in deren Innenstadt-Wohnung erdrosselt und ihr anschließend Schmuck im Wert von mindestens 200.000 Euro geraubt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat D. die Wienerin in der Nacht auf den 15. September 2011 in deren Innenstadt-Wohnung erdrosselt und ihr anschließend Schmuck im Wert von mindestens 200.000 Euro geraubt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Schlussendlich war . In der ganzen Wohnung sowie auf den Schmuckschatullen, auf der Leiche und am Mordwerkzeug, einem Gürtel, wurden DNA-Spuren des Verurteilten gefunden. Einer Mehrtätertheorie, wie sie Verteidiger Farid Rifaat vertrat, der auch von einer Eifersuchtstat sprach, weil sich "die Sissi" mit einem jungen Tunesier eingelassen habe, wollten die Geschworenen offenbar keinen Glauben schenken.

Es war ein erwartet langwieriger Prozess, in dem eine Menge Zeugen vorgeladen worden waren und vom Gerichtsmediziner über die Psychiaterin bis hin zur DNA-Expertin zahlreiche Sachverständige Auskunft gaben. Zusätzlich beantragte Rifaat am letzten Verhandlungstag die Befragung von einem Dutzend weiterer Zeugen, die jedoch aufgrund fehlender Relevanz von Richterin Bettina Körber abgelehnt wurden.

"Desinteresse an zwischenmenschlichen Beziehungen"

Die Sachverständigen präsentierten in ihren Gutachten durchwegs Erkenntnisse, kaum bis überhaupt nicht entlasteten. Dem Tunesier wurde ein "verminderter Offenheitswert", eine "sehr positive Selbstbeschreibung", "Desinteresse an zwischenmenschlichen Beziehungen" sowie eine Persönlichkeitsstörung mit Hang zu Narzissmus attestiert. Zum möglichen Tatzeitpunkt war der 27-Jährige jedenfalls zurechnungsfähig.

Laut Gerichtsmediziner wurde Elisabeth W. nicht nur brutal erdrosselt, sondern auch gefesselt, geknebelt und geschlagen. Die Leiche der 48-Jährigen war im September 2011 am Bauch liegend in ihrer Innenstadt-Wohnung gefunden, nur mit Dessous bekleidet. Abwehrspuren wurden keine gefunden. Darüber hinaus fehlten zahlreiche Schmuckstücke mit einem geschätzten Wert von rund 250.000 Euro.

DNA-Spuren an der Mordwaffe

Der DNA-Analyse zufolge wurden in der Wohnung des Opfers viele sogenannte Mischspuren gefunden sowie zahlreiche Spuren von Elisabeth W. und Lotfi D. Von letzterem auch auf jenem Gürtel, mit dem die 48-Jährige erdrosselt wurde. "Es ist extrem unwahrscheinlich, dass jemand, der mit einem Gürtel jemanden erdrosselt, keine Spuren hinterlässt", so die DNA-Spezialistin.

Genau da hakte Rifaat ein, in dem er entgegnete, dass ebendieser Gürtel den Beweis für die Schuldlosigkeit von Lotfi D. liefere. Man habe nämlich lediglich an zwei Stellen DNA-Abriebe durchgeführt - viel zu wenig, um ausschließen zu können, dass nicht möglicherweise eine weitere Person den Gürtel angegriffen hat.

"Sissi" mit nur 0,35 Promille Alkohol

Was den Anwalt zusätzlich stutzig machte: "Die Sissi hatte zum Todeszeitpunkt nur 0,35 Promille Alkohol im Blut. Wenn die beiden aber mehrere Stunden durchgesoffen haben, dann geht sich das doch hinten und vorne nicht aus." Rifaat ist der Überzeugung, dass Elisabeth W. von "mindestens zwei Tätern" umgebracht worden ist - und zwar aus Eifersucht, weil sie sich mit dem jungen Tunesier eingelassen hatte.

Entgegengesetzter Meinung war der Staatsanwalt: "Ich halte mich an die Worte der Mutter des Opfers: Der Angeklagte ist grausam und böse. Und er ist der Täter, weil kein anderer in der Wohnung war." Lotfi D. habe ein "typisches Nachtäterverhalten" an den Tag gelegt, außerdem sei das Spurenbild in der Wohnung von Elisabeth W. sowie auf ihrer Leiche "sehr klar". Die 48-Jährige habe "ein Martyrium erlitten" und einen "verdammt langen Todeskampf" zu ertragen gehabt.

In der Diskothek "Take Five" getroffen

Der Verurteilte hatte sein Opfer sechs Tage vor dem Mord in der Diskothek "Take Five" kennengelernt. Zwei Tage später trafen sich die beiden zum Essen, W. nahm den damals 26-Jährigen zu sich in die Wohnung, es kam zum Geschlechtsverkehr. Über Geld oder Geschenke sei dabei nie gesprochen worden, beteuerte der Tunesier.

In der Tatnacht habe er Elisabeth W. um 4.00 Uhr verlassen, habe auf einer Bank zwei Stunden über das Leben nachgedacht und sei dann zu Freunden gefahren. Diesen zufolge hat D. dort allerdings damit geprotzt, eine Frau, die er unlängst kennengelernt und mit der er Sex gehabt hatte, bestohlen zu haben. Dabei soll er mehrere Schmuckstücke vorgezeigt haben. Die Verteidigung legte Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.