Österreich

Lebensmüder wehrte sich gegen Retter - Anklage

Heute Redaktion
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Ein skurriler Prozess hat am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht stattgefunden. Ein 30-Jähriger musste sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten, weil er sich laut Anklage dagegen gewehrt hatte, dass ihn Polizisten am Selbstmord hinderten.

Die Ehefrau des Mannes hatte am 8. Jänner 2014 die Polizei gerufen, nachdem dieser zu toben und zu schreien begonnen hatte. Grund: Er war drauf gekommen, dass die Frau mit seinem besten Freund schon länger ein außereheliches Verhältnis pflegte. Zunächst hatte der 30-Jährige noch versucht, seinen Kummer im Alkohol zu ertränken, ehe er gegen die Frau ausfällig wurde.

Wollte aus dem Fenster springen

Die Funksteifen-Besatzung, die in der in der Brigittenau gelegenen Wohnung eintraf, ermahnte den Mann zunächst, leiser zu sein. Der 30-Jährige beruhigte sich tatsächlich. Als die beiden Polizisten zum Schutz der Frau ein Betretungsverbot aussprachen, packte er sogar seine Sachen zusammen und machte Anstalten, die Wohnung zu verlassen. Plötzlich lief der Mann jedoch zum Fenster, öffnete dieses und versuchte, aus der im vierten Stock gelegenen Wohnung zu springen. Die beiden Polizisten bemühten sich nach Kräften, den Lebensmüden daran zu hindern.

Dass er dabei um sich geschlagen oder gestoßen habe, wie dem 30-Jährigen im Strafantrag vorgeworfen wurde, verneinte ein Polizist: "Er hat versucht, sich loszureißen." Der zweite Beamte hatte sich bei seinen Bemühungen, den Mann davon abzuhalten, eine Verletzung am Ringfinger zugezogen. Er schrieb das jedoch keinem vorsätzlichen Handeln zu: "Es war nicht so, dass er rumgeschlagen oder ausgeschlagen hat." Das Ganze "ist für mich keine Widerstandsfrage in dem Sinn gewesen", betonte der Zeuge abschließend.

"War sehr betrunken"

Der Angeklagte selbst hatte zuvor in seiner Einvernahme wörtlich erklärt: "Ich bekenne mich schuldig, dass ich aus dem Fenster springen wollte." Abgesehen davon habe er "nix" gemacht. Die Beamten wären auf ihn zugekommen und hätten ihn nach hinten gezogen: "Ich bin eigentlich nach hinten gefallen und konnte gar nicht reagieren, weil ich sehr betrunken war."

Am Ende des Beweisverfahrens setzte es erwartungsgemäß einen Freispruch. Der Richter pflichtete Verteidiger Marcus Januschke bei, der betont hatte, es liege im gegenständlichen Fall kein gegen die Polizisten gerichtetes Handeln vor: "Das war keinesfalls ein Widerstand." Der Freispruch ist rechtskräftig.

Geliebten der Ehefrau attackiert

Dennoch muss der Mann eine viermonatige Freiheitsstrafe absitzen. Vor wenigen Tagen ist er nämlich rechtskräftig wegen Körperverletzung verurteilt worden, weil er am 19. April mit einem Messer und Fäusten auf den Geliebten seiner Frau losgegangen war. Dieser hatte dabei Schürfwunden am Gesicht, eine Schädelprellung und eine fünf Zentimeter lange Schnittwunde an der Wade erlitten.