Die Lego-Männchen bleiben EU-weit als Marke geschützt. Das Gericht der Europäischen Union wies am Dienstag Klagen des britischen Wettbewerbers Best-Lock ab. Die Briten stellen ähnliche Figuren her, da kommt ihnen der Markenschutz in die Quere.
Der hatte seine Spielzeugfiguren 2000 als EU-Marke eintragen lassen. Der britische Rivale Best-Lock verlangte die Löschung. Das Unternehmen produziert ebenfalls Spielzeug, dessen Teile sich durch runde Noppen verbinden lassen.
Technischer Nutzen ...
Bei der Begründung der Anfechtungsklage argumentierte Best-Lock, die Form der Lego-Figuren ergebe sich aus ihrer technischen Funktion. EU-Recht schließe Markenschutz in solchen Fällen aus. Die Form der Hände, die Löcher an Füßen und Beinen sowie die Noppe oben am Kopf dienten dazu, Verbindungen mit anderen Lego-Elementen zu ermöglichen.
... versus menschliche Züge
Das EuG urteilte dagegen, das seien nur einzelne Elemente des Gesamtdesigns der Figuren. Ihre Gesamtwirkung sei nicht technischer Natur. Sie bestehe "lediglich darin, menschliche Züge zu verleihen", befanden die Luxemburger Richter. "Dass die in Rede stehende Figur eine Person darstellt und von einem Kind in einem entsprechenden spielerischen Rahmen verwendet werden kann, lässt sich nicht als 'technische Wirkung' einstufen."
Anfechtung möglich
Best-Lock kann das Urteil anfechten und sich an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, wenden. Möglicherweise mit Erfolg: 2010 hatte der EuGH den Markenschutz für den Baustein von Lego noch abgelehnt, weil sich den Richtern zufolge die Form weitgehend aus der technischen Funktion ergebe.