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Lehrer darf Handy übers Wochenende einkassieren

Darf ein Lehrer seinem Schüler das Mobiltelefon mehrere Tage lang wegnehmen? Deutsches Verwaltungsgericht sagt: "Ja"!

Heute Redaktion
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Handys an Schulen sind ein Streitthema.
Handys an Schulen sind ein Streitthema.
Bild: Fotolia

Ein Schüler einer neunten Klasse störte an einem Freitag den Unterricht, der Lehrer zog deshalb das Handy des Jungen ein. Erst am darauffolgenden Montag durften die Eltern das Mobiltelefon wieder abholen, berichtet der "Spiegel".

Der Junge und seine Eltern sind empört und klagen auf Verletzung der Grundrechte. Der Schüler sei in seiner Ehre verletzt und gedemütigt worden. Außerdem habe der Lehrer unzulässig in die Erziehung der Eltern eingegriffen, so die Begründung.

Beispielhaft für Österreich?

Die Kläger wollten festgestellt wissen, dass das Verhalten des Lehrers rechtswidrig war. Der Fall wurde nun vor dem Verwaltungsgericht in Berlin behandelt. Die Richter wiesen die Klage nun als unzulässig zurück.

Die Begründung: Der Junge hat die Schule inzwischen verlassen. Es bestehe deshalb keine Wiederholungsgefahr und damit auch kein Interesse an einer Feststellung zur Rechtswidrigkeit.

Ergänzend merkten die Berliner Richter an, dass die Wegnahme des Mobiltelefons über das Wochenende "kein schwerwiegender Grundrechtseingriff" sei. Auch ein unzulässiger Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht liege nicht vor.

Ist so ein Fall beispielhaft für Österreich? Was sagen Sie? Posten Sie ihre Meinung als Kommentar unter den Artikel! (mle)