Österreich

Lehrer bekam "Fristlose", weil er ein Puff betrieb

Ein Lehrer einer HAK in OÖ führte neben seinem Lehrerjob ein Bordell. Er wurde dafür fristlos gekündigt. Der Oberste Gerichtshof entschied neu.

Heute Redaktion
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(Symbolbild)
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Bild: iStock

Wie die "Krone" berichtet, führte ein Lehrer einer HAK – er unterrichtete Rechnungswesen und Betriebswirtschaftslehre – neben seinem Lehrerjob ein Bordell.

Seinem Arbeitgeber soll er die Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß gemeldet haben. Also gesagt habe er dem Magistrat der Stadt Linz, dass er Geschäftsführer einer "Gesellschaft" sei. Welche behielt er schön für sich.

Aus gutem Grund, denn als raus kam, dass der Herr Lehrer als Bordell-Chef quasi ein Zweitleben führt, folgte die fristlose Entlassung aus dem Schuldienst.

Der Streit landete schließlich beim Obersten Gerichtshof. Und der entschied, dass lediglich eine Kündigung zulässig sei, wandelte die "Fristlose" in eine normale Kündigung um.

Arbeitgeber hätte nachfragen müssen

Denn der der Arbeitgeber hatte nicht nachgefragt, um welche Art der Gesellschaftsbeteiligung es da konkret geht. Der Lehrer hatte somit auch keine Aufforderung erhalten (können), sich von seiner Nebenbeschäftigung zu trennen.

Warum ist eine Kündigung trotzdem zulässig? Weil es sich um eine "besonders schwere Dienstverfehlung" handelt. Lehrer haben in der Gesellschaft ein besonderes Ansehen und eine besondere Verpflichtung. Ein Puff zu betreiben, sei damit doch eher nicht vereinbar.

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    Mike Wolf
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