Österreich

Lehrer hatte Sex mit Schülerin (17) - vier Monate Haft

Heute Redaktion
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Ein Lehrer ist am Dienstag in Eisenstadt wegen angeblichen Beischlafes mit einer damals noch minderjährigen Schülerin zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Der mittlerweile 61-jährige Pädagoge wurde wegen Missbrauchs des Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen und erhielt zudem eine Geldstrafe von 1200 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Mädchen war zum Zeitpunkt der angeblichen Tat 17 Jahre alt. Der suspendierte Gymnasialprofessor hatte die Schülerin in Geografie unterrichtet und ihr Latein-Nachhilfe gegeben. Er soll laut Anklage im Zeitraum spätestens ab September oder Oktober 2008 bis zum Juni 2009 mit dem damals noch minderjährigen Mädchen mehrfach den Beischlaf vollzogen haben.

Beschuldigter bestritt Vorwürfe

Der Beschuldigte hatte am ersten Prozesstag am 10. Jänner die Vorwürfe bestritten und erklärt, dass er bis zur Volljährigkeit des Mädchens gewartet habe, ehe es zu einer Beziehung gekommen sei. "Ja, das war so, nach dem 18. Geburtstag war sie meine Freundin", gab er damals zu Protokoll.

Die Schülerin hatte vor der Disziplinarkommission des Landesschulrates ausgesagt, dass es zwischen ihr und dem Professor im Lauf des Schuljahres 2008 zu sexuellem Kontakt gekommen sei. Bei ihrer Befragung am Dienstag bestätigte sie ihre Angaben.

Zuvor bereits Vorwürfe

Gegen den Pädagogen hatte in Vergangenheit eine andere Schülerin ähnliche Vorwürfe erhoben. "Die ersten Anpatzereien meines Mandanten begannen 2009", erklärte sein Verteidiger. Doch die Vorwürfe hätten sich als haltlos erwiesen, das Verfahren sei eingestellt worden.

Der Jurist hielt der Schülerin und ihrer Mutter vor, dass sie von ihrer ersten Befragung bis zum Prozess ihre Aussagen geändert hätten. "Vom Beweisergebnis her steht Aussage gegen Aussage", so der Anwalt. Der Richter hegte jedoch "nicht den Funken eines Zweifels" daran, "dass die von den Zeugen geschilderte Vorgangsweise durch den Angeklagten tatsächlich so vorgenommen worden ist". Der Professor erbat sich nach der Urteilsverkündung drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.