Österreich

Lehrer sollten über Schuleinbrecher richten

Heute Redaktion
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Der Prozess gegen drei junge Männer, die bundesweit bei rund 90 Einbrüchen in Schulen und Kindergärten rund 95.000 Euro erbeutet und einen Schaden von mehreren 100.000 Euro verursacht haben sollen, ist am Montag am Landesgericht Salzburg vorerst geplatzt. Der Grund: Alle drei Laienrichter sind Lehrer, die an Schulen arbeiten, wo eingebrochen wurde. Nun müssen neue Schöffen gefunden werden.

Die Verteidiger der Angeklagten brachten Befangenheitsanträge ein, denen vom Jugendschöffensenat auch stattgegeben wurde. Die Laienrichter unterrichten an der HLW Ried am Wolfgangsee, am BORG in Bad Hofgastein und an der Tourismusschule Bischofshofen. All diese Schulen stehen auf der Opferliste der Einbrüche. Die Richterin führte aus, dass sich die drei Lehrer zwar nicht befangen fühlen, doch der Anschein genüge als Grund für die Vertagung.

Aufgrund der hohen Faktenzahl ist es nicht unwahrscheinlich, dass abermals Lehrer von geschädigten Schulen als Schöffen ernannt werden. Deshalb werden für den nächsten Verhandlungstermin Sozialarbeiter herangezogen. Da aber die Liste der infrage kommenden Laienrichter erst im Jänner vorliegt, werde der Prozess frühestens Ende Jänner oder im Februar stattfinden.

187 Geschädigte meldeten sich

Bei den Angeklagten handelt es sich um zwei Salzburger im Alter von 23 und 22 Jahren und einen 21-jährigen Bosnier. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahl vor. Es soll von 2010 bis Frühjahr 2014 vor allem in Salzburg, Kärnten und Oberösterreich aktiv gewesen sein. Fensterscheiben und Türen wurden bei den Einbrüchen zerstört, Lehrerzimmer und Sekretariate durchstöbert und vorwiegend Bargeld sowie Laptops erbeutet.

Da auch Schlüssel, unter anderem der Zentralschlüssel einer Schule, gestohlen wurden, mussten sämtliche Schlösser ausgetauscht werden. 187 Opfer haben sich laut der Vorsitzenden dem Verfahren angeschlossen. Weil die Beschuldigten zur Tatzeit zwischen 18 und 20 Jahre alt waren, müssen sie sich vor einem Jugendgericht verantworten, das auch für junge Erwachsene zuständig ist.