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Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten

Wegen ihres Kopftuchs wurde eine junge Lehrerin suspendiert, sie klagte und scheiterte jetzt vor dem Gericht in Berlin.

Heute Redaktion
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Eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch wurde vom Unterricht suspendiert. Credit: Istock
Eine muslimische Lehrerin mit Kopftuch wurde vom Unterricht suspendiert. Credit: Istock
Bild: iStock

Weil eine junge Lehrerin an einer Volksschule in Berlin mit Kopftuch zum Unterricht kam, wurde sie nur 24 Stunden später vom Dienst suspendiert und an ein Oberstufenzentrum versetzt, wo sie einer "Willkommensklasse" unterrichten sollte. Grund: Laut Berliner Neutralitätsgesetz dürfen Polizisten, Justizmitarbeiter und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen.

Die Lehrerin nahm das nicht hin und klagte. Aber: Jetzt entschied das Berliner Arbeitsgericht und wies die Klage der Frau ab.

Die Klägerin kam nicht zur Urteilsverkündung (sie ist derzeit in Elternzeit). Ihre Anwältin sagte, über eine Berufung werde sie erst mit ihrer Mandantin beraten.

Die Zulässigkeit von Kopftüchern in öffentlichen Ämtern ist immer wieder Thema vor Gericht – und wird immer wieder anders entschieden. Im Februar 2017 hatte das Landesarbeitsgericht in Berlin-Brandenburg anderen Lehrerin, die wegen eines Kopftuchs abgelehnt worden war, Schadensersatz gezahlt.

Wie sieht das an Österreichs Schulen aus?

Bei uns gibt es derzeit kein gesetzlich verankertes Kopftuchverbot für Lehrerinnen – diskutiert wird derzeit über ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen und Kindergartenkinder. Laut der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ), tragen in islamisch-konfessionellen Schulen etwa 15 Prozent der Mädchen Kopftücher. (isa)

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