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Lehrerin isst Schoko von Kollegin weg – gekündigt!

Weil sie Hunger hatte, aß die Schul-Erzieherin (64) aus Heidelberg (D) eine Tafel Schokolade der Kollegin – entlassen.

Heute Redaktion
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Mundraub? Eine Erzieherin (64) putzte eine Tafel Schokolade der Kollegin weg und wurde deshalb entlassen!
Mundraub? Eine Erzieherin (64) putzte eine Tafel Schokolade der Kollegin weg und wurde deshalb entlassen!
Bild: Fotolia

Nach 32 Jahren Dienst in der Schule wurde sie entlassen –

weil sie zu hungrig war und einer Kollegin die Schoko "geraubt" hatte! Unfassbar: Der Streitwert liegt bei etwa 2,50 Euro. Die gelernte Heilerziehungspflegerin arbeitete seit 32 Jahren für die Schule in Heidelberg (D), zu der auch ein Internat gehört – in eineinhalb Jahren wollte die Frau in Pension gehen. Die Betroffene hatte gegen die Entlassung geklagt, jetzt wurde vor dem Arbeitsgericht der "g'schmackige Fall" entschieden.

Vor Gericht wurden der Lehrerin noch andere, "gewichtige" Vorwürfe gemacht: Sie soll die Schulwaschmaschine auch privat genutzt und den Beutel einer Kollegin zu Weihnachten unbeabsichtigt an einen Schüler verschenkt haben. Der Wert des Beutels belief sich auf zehn Euro.

Der Richter hatte ein Einsehen im "Schoko-Gate"

Der zuständige Richter hatte ein Einsehen und schlug einen Vergleich vor: Das Essen der Schokolade könne zwar tatsächlich als "Eigentumsbruch" angesehen werden, der Streit über die Waschmaschine und den Beutel sei allerdings nicht zu klären, erklärte der Vorsitzende. Er forderte die Wiedereinstellung der Erzieherin und die Umwandlung der Kündigung in eine Abmahnung.

Der Arbeitgeber hatte argumentiert, dass es nicht um die Tafel Schokolade gehe, sondern um die Vorbildfunktion der Angeklagten für die teilweise behinderten Kinder in der Hilfseinrichtung und den Verstoß gegen die Hausordnung: "Wir wollten der Frau nicht schaden", sagte ein Sprecher. Die Schule stimmte schließlich dem Vergleich zu.

Urteil: Die "Diebin" darf wieder in der Schule arbeiten

Die "Schoko-Diebin" kehrt nun an ihren Arbeitsplatz zurück – mit "erhobenen Hauptes", wie sie erklärte. Das Gehalt bekommt sie nun rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Kündigung. Ob sie und ihre Kollegin noch beste Freunde werden, bleibt allerdings fraglich. (tas)

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