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Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung

Ein Gymnasium soll die Frau nach einem Verweis auf ein Kopftuchverbot abgelehnt haben - das Land Berlin wird nun zur Kasse gebeten.

Heute Redaktion
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Urteil: Laut Verfassungsgericht ist ein generelles Kopftuchverbot an Schulen nicht zulässig.
Urteil: Laut Verfassungsgericht ist ein generelles Kopftuchverbot an Schulen nicht zulässig.
Bild: Fotolia (Symbolbild)

6.915 Euro muss das Land einer Bewerberin bezahlen, die an einem Berliner Gymnasium abgelehnt wurde. Das hat das örtliche Arbeitsgericht am Montag entschieden. Sie und eine weitere Frau hatten sich bei der Bildungseinrichtung als Mathematik- und Informatiklehrerinnen vorgestellt. Die Gespräche hätten mit dem Verweis geendet, ein Tragen des Kopftuches sei an den Schulen nicht möglich.

Im Fall Hatice C. einigte man sich bei einer Güteverhandlung einvernehmlich auf die Entschädigungszahlung, eine Entscheidung im zweiten Fall steht aus.

Generelles Kopftuchverbot nicht zulässig

Mit Verweis auf das Gleichbehandlungsgesetz hatte zuletzt im Februar das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg das Land zu einer Zahlung an eine abgewiesene Bewerberin mit Kopftuch verurteilt. Das Berliner Neutralitätsgesetzt verbietet religiöse Symbole bei Lehrkräften. Laut Verfassungsgericht ist ein generelles Verbot eines Kopftuchs aber nicht zulässig. (pic)

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