Österreich

Lehrerin verweigert Maske, klagt Schule nach Entlassung

Masken und Tests? Nein danke! In Kärnten steht nun eine Pädagogin vor Gericht, die alle Corona-Maßnahmen verweigerte – denn sie klagt ihren Chef.

Christian Tomsits
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28-jährige Lehrerin trug Face-Shield, verweigerte Masken.
28-jährige Lehrerin trug Face-Shield, verweigerte Masken.
iStock (Symbol)

Die Lehrerin einer Klagenfurter AHS verweigerte das Tragen einer Maske im Schulgebäude und im Unterricht seit Beginn der Corona-Pandemie. Die gebürtige Steirerin war deshalb von der Schulleitung nach einer Vielzahl an Unterredungen im Frühjahr 2021 fristlos entlassen worden. Aber auch dagegen setzte sich die Frau zu Wehr – und zwang ihren Arbeitgeber nun vors Arbeitsgericht.

Sie bekäme nämlich durchs Maskentragen gesundheitliche Probleme wie Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen. Bei der ersten Verhandlung im April erschien die 28-Jährige mit durchsichtigem Gesichtsvisier vor der Richterin und legte sofort ein Maskenbefreiungsattest eines umstrittenen Allgemeinmediziners vor.

Lehrerin ließ sich nie testen

Die brisante Corona-Causa wurde vertagt und am Montag fortgesetzt: "Woraus entnehmen Sie, dass Sie Weisungen Ihres Vorgesetzten nicht befolgen müssen?", wollte die Richterin wissen. "Aus meiner Sicht ist die Maskenpflicht ein Eingriff in meine Gesundheit", meinte die Lehrerin. Auch Selbsttests ihrer Schüler wollte sie nicht beaufsichtigen. Dazu habe sie recherchiert, dass es eine freiwillige Leistung sei und nicht zu Dienstpflichten zähle. 

Selbst testen lassen wollte sich die Pädagogin auch nicht. "Ich habe mich überhaupt noch nie auf das Coronavirus testen lassen", sagte sie aus. Immerhin: Bei Symptomen würde sie einen Arzt aufsuchen.

Lehrerin lehnte Vorschlag ab

Ein Vertreter der Republik schlug der Klägerin vor, die Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung umzuwandeln. Dadurch würde die Lehrerin einen Gehalt mehr bekommen und hätte weniger Probleme bei der Arbeitssuche. "Wir haben versucht, eine sozial adäquate Lösung zu finden", so der Vertreter. Nach Beratung mit ihrem Anwalt lehnte die Lehrerin das Angebot jedoch ab. Sollte sie nun mit der Klage scheitern, hätte sie quasi ein dreijähriges Berufsverbot in Österreich, berichtet die "Kleine Zeitung".

Die Art der Verhandlung ist in Österreich bislang einzigartig. Es ist der erste derartige Corona-Entlassungsfall, der verhandelt wird. Ein Urteil der Richterin steht noch aus – die Maskenpflicht zumindest wurde von der Regierung bereits gelockert. 

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