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Lehrling fährt auf Mofa onanierend an Frau vorbei

Ein heute 18-jähriger Lehrling aus der Ostschweiz zog wiederholt die Hose runter und onanierte vor fremden Frauen. Nun wurde er verurteilt.

Heute Redaktion
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Symbolfoto.
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Bild: iStock

Zum ersten Vorfall kam es im Mai dieses Jahres um etwa 18.30 Uhr. Der 18-Jährige war beim Supermarkt in Oberuzwil (Kanton St. Gallen). Als eine 27-Jährige aus dem Geschäft kam und mit ihrem Fahrrad wegfuhr, folgte er ihr auf seinem Mofa. Beim Parkplatz vor einer Tiefgarageneinfahrt hielt er an und fing an, zu onanieren. Wie es in der Anklageschrift heißt, war sein Ziel, von der Frau dabei gesehen zu werden. Diese war gerade dabei das Garagentor zu öffnen, schaute dabei zurück und sah ihn. Daraufhin ergriff sie die Flucht.

Zwei Tage danach, um die Mittagszeit, war er wieder mit seinem Mofa unterwegs, als er einer 39-jährigen Fußgängerin begegnete. "Als er sie sah, beschloss er, vor ihr zu onanieren", heißt es in der Anklage. Er überholte sie mit seinem Mofa und drehte dann um. Bei der Wende hielt er kurz an, öffnete seine Hose fuhr in ihre Richtung zurück während er onanierte. Da die Frau in diesem Moment gerade auf den Boden schaute und ihn nicht bemerkte, kehrte er wieder um und fuhr nochmals an ihr vorbei. Schließlich fuhr er er fünf bis sechs Meter neben ihr her und onanierte solange, bis sie es mitbekam.

Kaugummi kaufen mit offener Hose

Zum dritten Vorfall kam es schließlich Ende Juni diesen Jahres gegen 18.30 Uhr. Der junge Mann ging in den selben Supermarkt in Oberuzwil, nahm sich Kaugummis und ging damit zur Kasse. Bereits auf dem Weg zur Kasse ragte sein Glied über den Hosenbund und während er mit der rechten Hand die Kaugummis hielt, hatte er in der linken sein Glied. Beim Bezahlvorgang bemerkte die Kassiererin die Schweinerei und bekam es derart mit der Angst zu tun, dass sie zu zittern begann.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: "All diese Handlungen beging er, weil ihn dies sexuell erregte." Nun wurde er des mehrfachen Exhibitionismus für schuldig erklärt. Der Strafbefehl gegen ihn wurde dieser Tage rechtskräftig.

Er wurde zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je umgerechnet 8,8 Euro verurteilt, die allerdings zugunsten einer zweijährigen Bewährungsphase ausgesetzt wurde. Hinzu kommt eine Buße in Höhe von 88 Euro. Mit den Verhandlungskosten, die der junge Mann ebenfalls tragen muss, muss er etwas mehr als 1.000 Euro für seine unsittlichen Exzesse berappen. (taw)