Rückschlag für Conrad Murray in der Causa Michael Jackson. Ein kalifornisches Gericht hat die Verurteilung des früheren Leibarztes von Michael Jackson wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Murray hatte nach dem Urteilsspruch im Jahr 2011 Berufung gegen den richterlichen Entscheid eingelegt.
Die "falschen Erklärungen" Conrad Murrays und seine Versuche, Jacksons Zimmer vor dem Eintreffen der Polizei zu säubern, seien ein Beleg für sein "Schuldbewusstsein", befanden die drei Richter am Mittwoch in einem einstimmig gefällten Urteil.
Murray selbst hatte gegen seine Verurteilung Berufung eingelegt. Die Richter kamen nun aber zu dem Schluss, im vorangegangenen Prozess sei klar zutage getreten, dass Murray die Gesundheit und Sicherheit seines Patienten missachtet habe. So habe der Arzt Jackson große Mengen gefährlicher Medikamente verabreicht und den Popstar anschließend ohne Überwachung zurückgelassen.
Die Richter warfen Murray zudem vor, er habe seine Verantwortung für den Tod des Popstars nie anerkannt und während des gesamten Prozesses keine Reue gezeigt. Murrays Anwältin Valerie Wass erklärte, sie werde sich voraussichtlich an das Oberste Gericht Kaliforniens wenden oder eine zweite Meinung des Berufungsgerichts verlangen.