Österreich

Lenker betrank sich nach Unfall: 800 Euro Strafe

Heute Redaktion
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Symbolbild einer Polizeikontrolle mit Alkomat
Symbolbild einer Polizeikontrolle mit Alkomat
Bild: picturedesk.com

Kurioser Prozess gegen einen Lilienfelder: Der Mann baute einen Unfall, trank danach Alkohol – das erzählte er zumindest der Polizei und bekam vorerst auch vor Gericht Recht.

Im Bezirk Lilienfeld wurde jetzt ein Lenker zu einer Strafe von 800 Euro verurteilt, weil er betrunken einen Autounfall verursacht haben soll. Das Skurrile daran: Der Mann bestand darauf, beim Unfall noch unter 0,5 Promille gehabt zu haben. Auch mehrere Zeugen bestätigen die Version.

Demnach hatte der Mann vor dem Unfall in einem Lokal zwei Bier getrunken und nach dem Unfall dann noch mit dem "Unfallgegner" weitergetschechert, bis die Polizei kam. Der Unfall war bereits am 15. Juni 2018 gegen 20:15 Uhr passiert, der Alkotest erfolgte dann 50 Minuten später und ergab 0,92 Promille.

Zeugen bestätigen "Nachtrunk"

Weil ein sogenannter "Nachtrunk" tatsächlich entlastend sein kann, hob das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Strafe der BH tatsächlich auf. Sowohl die Aussagen des Lilienfelders als auch die der Zeugen seien nämlich durchaus glaubwürdig gewesen.

Mehr als ein Jahr nach dem Unfall wurde nun aber in letzter Instanz doch entschieden, dass der Mann zahlen muss. Denn der Verwaltungsgerichtshof hob die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts auf und bestätigte die Strafe von 800 Euro.

Doch Widersprüche

Grund ist, dass der Mann zunächst von nur einem Bier als "Nachtrunk" gesprochen haben soll, später wurden es dann aber zwei und Jägermeister. Laut Ansicht des Gerichts werden bei der ersten Befragung am ehesten die richtigen Angaben gemacht.

Anwalt Gottfried Forsthuber zu dem durchaus kuriosen Fall: "Auch wenn die Rechtslage so etwas wie einen 'Nachtrunk' tatsächlich berücksichtigt, vertragen sich Alkohol und Autofahren nie. Es ist ganz offensichtlich keine gute Idee, beim Warten auf die Polizei noch ein Bier zu konsumieren – egal ob man Zeugen dafür hat oder nicht."