Österreich

Lenker hat 1,48 Promille, Beifahrer muss 1.200 € zahlen

Dass alkoholisierte Autofahrer Strafe zahlen müssen, wenn sie erwischt werden, ist bekannt. Aber auch Beifahrer können zur Kasse gebeten werden.

Christine Ziechert
Die Polizei bei einem "Planquadrat" (Archivfoto)
Die Polizei bei einem "Planquadrat" (Archivfoto)
Heute

Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt und von der Polizei angehalten wird, muss ab 1,2 Promille mit rigorosen Strafen rechnen: 1.200 Euro bis 4.400 Euro Geldstrafe können verhängt, auch der Führerschein kann abgenommen werden. Was vielen nicht bewusst ist: Auch ein Beifahrer, der einem betrunkenem Lenker sein Auto überlässt, kann zur Rechenschaft gezogen werden.

In einem konkreten Fall, über den die "Presse" berichtet, erhielt ein Beifahrer 1.200 Euro Strafe. Der Betroffene hatte seinem Sohn sein Auto überlassen, dieser chauffierte den Vater zu einem Lokal nach Wien. Während der Ältere mit seinen Kollegen dort feierte, traf sich der Sohn mit Freunden und konsumierte ebenfalls Alkohol.

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    <strong>30.04.2024: Angelina (15) totgefahren – keine Strafe für Lenker.</strong> Ein 55-Jähriger fuhr Angelina (15) mit dem Auto nieder, sie starb. Trotz Medikamenten-Überdosis wurden die Ermittlungen eingestellt. <a data-li-document-ref="120031802" href="https://www.heute.at/s/angelina-15-totgefahren-keine-strafe-fuer-lenker-120031802">Die ganze Story hier &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033152" href="https://www.heute.at/s/papas-leiche-lag-18-stunden-neben-sohn-auf-der-couch-120033152"></a>
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    Sabine Hertel, Google Maps, zVg

    Betrunkener Sohn holte betrunkenen Vater ab

    Nach einem Telefonat am frühen Morgen wurde der Mann von seinem Junior wieder abgeholt, eine weitere Person nahm auf der Rückbank Platz. Obwohl der Atem des Sohnes nach Alkohol roch, sprach ihn sein Vater nicht darauf an. Doch die Polizei stoppte den Wagen und stellte beim Lenker 1,48 Promille fest.

    In der Folge wurde allerdings nicht nur der Fahrer bestraft, auch der Beifahrer wurde von der Landespolizeidirektion Wien mit 1.200 Euro belangt. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid. Denn laut "Presse" habe sich der Vater als Beitragstäter schuldig gemacht, indem er seinen Sohn habe weiterfahren lassen. Damit habe er die Verwirklichung des Tatbestands "billigend in Kauf genommen", somit liegt ein bedingter Vorsatz vor. 

    Verwaltungsgerichtshof bestätigte 1.200-Euro-Strafe

    Der Senior legte daraufhin eine außerordentliche Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Doch dieser bestätigte die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes. Wer vorsätzlich veranlasse, dass ein anderer eine Verwaltungsübertretung begehe, oder vorsätzlich deren Begehung erleichtere, unterliege nach dem Verwaltungsstrafgesetz derselben Strafdrohung wie der unmittelbare Täter. Der Vater muss daher 1.200 Euro zahlen, seinen Führerschein darf er allerdings behalten;