Österreich

Lenker legt Einspruch gegen Radarfalle ein

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia

Laut der Tiroler Tageszeitung kam es zu einem kuriosen Gerichtsstreit wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung in Tirol. Ein Salzburger soll 2013 in der 100er-Zone mit 127 km/h gemessen worden sein. Damit war er nicht einverstanden, legte Einspruch ein und musste keine Strafe zahlen.

 

Vor ca. drei Jahren bekam der Salzburger ein Schreiben von der Bußstelle. Der angebliche Raser soll auf der Inntalautobahn die Geschwindigkeitsbegrenzung um 27 Stundenkilometer überschritten haben, darüber besteht bei der Tiroler Polizei kein Zweifel. Der Mann soll dies allerdings vehement bestritten haben und legte Einspruch gegen den Strafzettel ein. 

In der Berufung habe der Mann schriftlich festgehalten, er habe bei der Polizeikontrolle nach einem Eichschein für das Radarmessgerät gefragt. Dieser Forderung wurde von den Beamten nicht nachgegangen. Durch diesen Umstand seien wichtige Verfahrensvorschriften nicht eingehalten worden. Jedes Radargerät muss regelmäßig geeicht werden, damit eine fehlerfreie Messung durchgeführt werden kann - dies stellte das Gericht nun in Frage.

Durch den fehlenden Eichschein entschied der Verwaltungsgerichtshof, dass eine Strafe in diesem Fall unzulässig sei. Die Pflicht der Behörde müsse es sein, alle erforderlichen Beweise zu Klarstellung des Sachverhaltes vorzulegen. Glück für den Salzburger, denn er muss den Strafzettel nun nicht bezahlen.

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