Österreich

Lenker trank Wasser vor Alkotest: Höchststrafe

Ein Schluck Wasser vor dem Alkoholtest kam jetzt einem Vorarlberger teuer zu stehen: 2.260 Euro Strafe und Führerschein weg.

Heute Redaktion
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Bild: iStock (Symbol)

Ein Lenker wurde in Vorarlberg von der Exekutive angehalten und zum Alkohol-Vortest gebeten. Aufgrund des positiven Ergebnisses wollten die Polizisten einen Alkotest durchführen, gestatteten dem Lenker zwar im Wagen zu warten, wiesen aber darauf hin, dass dieser nichts essen oder trinken dürfe. Auch eine Zigarette, Zuckerl oder Kaugummi seien nicht gestattet. Der Grund: Das Messergebnis könnte durch Nahrung oder Flüssigkeit verfälscht werden.

Der Fahrer wartete im Wagen, nahm aber nach einigen Minuten aus einer Plastikflasche (Anm.: die war neben dem Fahrersitz eingeklemmt) zwei Schluck Wasser. Die Exekutivbeamten werteten dies als Verweigerung. Die Folgen für den Autolenker: 2.260 Euro Strafe und Führerscheinentzug. Der betroffene Lenker legte daraufhin Beschwerde ein, der Fall kam über das Landesverwaltungsgericht schließlich zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Gilt als Verweigerung

Der VwGH lehnte die Revision ab, denn: Es gilt als Verweigerung, wenn durch das Verhalten des Lenkers kein Atemalkoholtest zustande kommt. Und die Einhaltung der Betriebsanleitung des Messgerätes ist erforderlich.

Übrigens: Der Lenker hatte laut Vortest über 1,3 Promille, bei der Alkotest-Verweigerung wird ein Wert von über 1,6 Promille angenommen, zudem ist die Geldstrafe höher.

"Alkotest ist kein Spaß"

Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber erklärt zu dem Fall: "Ein Alkotest ist kein Spaß. Wer sich über die Amtshandlung hinwegsetzt, kann leicht den Schein loswerden. Auch wenn er nichts getrunken hat."

Letztes Jahr war ein Vorarlberger via Handy zu einem Alkotest aufgefordert worden, er lehnte ab – prompt galt dies als Verweigerung – die ganze Story lesen Sie hier.