Wirtschaft

Letzte Chance für VW-Sammelklage bei VKI

Betroffene müssen jetzt tätig werden, um Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Heute Redaktion
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Mitte September 2015 hat Volkswagen (VW) eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat am 19. April im Auftrag des Sozialministeriums und der Bundesarbeitskammer eine Sammelklagen-Aktion für geschädigte Verbraucher gestartet. In den Sammelklagen werden eine Wertminderung und Folgeschäden geltend gemacht.

Interessenten können sich bis 20.5.2018 auf www.verbraucherrecht.at gegen Zahlung eines Organisationskostenbeitrages anmelden. Das Prozesskostenrisiko wird von der ROLAND ProzessFinanz AG übernommen.

In Österreich laufen zum VW Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Es gibt mittlerweile auch Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat und daher der Verkauf dieser Fahrzeuge durch VW gegen die guten Sitten verstößt. Beides – Strafverfahren und diese Urteile – zeigt, dass eine Haftung von VW für die Folgen der bewussten Softwaremanipulation deutlich im Raum steht.

Ansprüche können verjähren

Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18.9.2018 verjähren. Wer Ansprüche durchsetzen will, muss rechtzeitig tätig werden und spätestens Mitte September 2018 eine Klage einbringen. Der VKI hat gemeinsam mit den beiden Anwaltskanzleien Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH und Poduschka Anwaltsgesellschaft GmbH ein Sammelklagenkonzept entwickelt. Dabei werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Die Finanzierung und das Prozesskostenrisiko übernimmt dabei die ROLAND ProzessFinanz AG aus Köln. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlauben. Mit der Teilnahme an der Sammelklage-Aktion kann eine Verjährung von Ansprüchen vermieden werden.

Durch die Prozessfinanzierung tragen die Teilnehmer selbst kein Prozesskostenrisiko, es fällt nur ein geringer Kostenbeitrag für den Organisationsaufwand des VKI an. Im Erfolgsfall behält ROLAND eine Quote zwischen 10 und 37,5 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird. Der Organisationskostenbeitrag beträgt 120,- Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Organisationskostenbeitrag 50,- Euro.

Der Schaden besteht vor allem in einer Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge. Ein dem VKI vorliegendes Gutachten kommt zu einer deutlichen Wertminderung, die mehr als 20 Prozent betragen kann. In den Sammelklagen soll eine Wertminderung von voraussichtlich 20 Prozent des Kaufpreises eingeklagt werden. Neben einer Wertminderung liegt es – nach einer Umfrage des VKI in Österreich und Umfragen in weiteren europäischen Ländern bei betroffenen Fahrzeughaltern – nahe, dass Folgeschäden entstehen werden. Und zwar gerade im Zusammenhang mit dem von den meisten Betroffenen bereits durchgeführten Software-Update. Als negative Folgen kommen ein gestiegener Treibstoffverbrauch, reduzierte Leistung (trotz Software-Update), ein erhöhter Verschleiß – insbesondere des Abgasreinigungssystems (trotz Softwareupdate) – in Betracht. Auch dies wird in der Klage geltend gemacht.

Zur Teilnahme an den Sammelklagen sind alle Verbraucher berechtigt, die:

- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008-2015)

- das Fahrzeug in Österreich vor dem 18.9.2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder nach dem 18.9.2015 verkauft haben

- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde

- Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.

Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen auf www.verbraucherrecht.at und die Übermittlung von Unterlagen bis zum 20.5.2018 erforderlich.

Wer sich bisher – über den VKI oder sonst – dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hat, kann im Übrigen nicht davon ausgehen, im bzw. über das Strafverfahren Schadenersatz zu bekommen. Der VKI empfiehlt auch in diesen Fällen eine Teilnahme an der Sammelklagen-Aktion.

„Wir laden alle Betroffenen ein, jetzt tätig zu werden und sich beim VKI für die Sammelklagen-Aktion anzumelden. Nur damit kann man Ansprüche gegen Verjährung sichern", mahnt Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI.

"Im Gegensatz zu Deutschland haben die österreichischen Verbraucher schon jetzt die tolle Möglichkeit, ihr gutes Recht mit dem VKI und Roland durchzusetzen. Wer diese Chance liegen lässt, wird sich später ärgern", kommentiert Arndt Eversberg, Vorstand der Roland ProzessFinanz AG.

Service: Weitere Informationen gibt es auf www.verbraucherrecht.at. (red)

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