Steiermark

Letzte Ehre für toten Freund scheitert am "Datenschutz"

Als sich Schulfreunde von ihrem verstorbenen Bekannten verabschieden wollten, stießen sie auf ein unerwartetes Hindernis: Die Gemeinde Kalsdorf bei Graz verweigerte ihnen mit einer bizarren Begründung die Auskunft darüber, wo am Friedhof sich das Grab befindet. 

Roman Palman
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Letzter Abschied auf einem Friedhof. Symbolbild
Letzter Abschied auf einem Friedhof. Symbolbild
picturedesk.com/Mike Vogl

"Wir wollten sein Grab besuchen, ein Kerzerl anzünden und dann auf ein Bier gehen und an ihn denken", schildert ein früherer Schulfreund eines Corona-Opfers aus Kalsdorf bei Graz der "Kleinen Zeitung". Gemeinsam mit weiteren Kollegen, hatte der Grazer dem kürzlich verstorbenen Kamerad, mit dem er vor 45 Jahren maturiert hatte, die letzte Ehre erweisen wollen. Doch wusste die Gruppe nicht genau, wo genau am Kalsdorfer Friedhof der Verstorbene begraben wurde. Weil man die trauernde Witwe nicht stören wollte, versuchte es der Steirer beim Marktgemeindeamt.

"Ich wollte mich bei der Friedhofsverwaltung nur erkundigen, wo das Grab ist", erzählt der Mann weiter. Was dann folgte, ließ Trauer in Wut umschlagen. Die zwei im Amt anwesenden Damen hätten ihm jegliche Auskunft verweigert – aus Datenschutzgründen. "Unser Kollege ist tot. Seit wann gibt es Datenschutz auf verstorbene Personen? Ich fand es einfach erschütternd, dass man mir einfach keine Auskunft geben wollte."

Datenschutz für Verstorbene?

Der Ärger ist verständlich, denn für Tote gibt es kein Grundrecht auf Datenschutz. Wie auch der Datenschutzbeauftragte des Landes Steiermark Christian Freiberger gegenüber der Zeitung erklärt, ist Datenschutz "ein höchstpersönliches Recht", das "nur lebenden Personen zugute" kommt. Informationen über die Position eines Grabes fielen definitiv nicht darunter. "Ein Friedhof ist generell öffentlich zugänglich. Ich wüsste nicht, was es da geheimzuhalten gibt. Man versteckt sich gerne hinter dem Datenschutz."

Bürgermeister: "Einfach unglücklich gelaufen"

Auch am Marktgemeindeamt zeigt man sich im Nachhinein einsichtig. "Es gibt da natürlich keinen Datenschutz. Wir geben immer Auskunft, wo ein Grab ist, wenn sich jemand danach erkundigt. Das ist ja legitim", so die Antwort der Friedhofsverwaltung. Die betroffene Sachbearbeiterin habe im konkreten Fall aber zu vorsichtig gehandelt" und erst die Witwe kontaktieren wollen. Danach hätte sie den Mann zurückrufen wollen, aber dann darauf vergessen. Es sei jedenfalls keine Absicht gewesen und man wolle sich jetzt auch bei dem Betroffenen entschuldigen. 

Die Nachricht über die Causa ist nun sogar bis zum Ortschef vorgedrungen. Bürgermeister Manfred Komericky bedauert gegenüber der "Kleinen Zeitung" den Vorfall, das sei natürlich "nicht der Stil der Marktgemeinde". Auch ihm tue es leid.

Ein pikantes Detail am Rande sorgt noch für weiteres Unverständnis: Offenbar wurde der Gesuchte nicht einmal auf dem Friedhof bestattet, sondern in einer Urne an anderer Stelle beigesetzt worden. Dass man selbst diese Auskunft nicht erteilt habe, sei "einfach unglücklich gelaufen".