Wirtschaft

Libro: Urteil gegen Rettberg reduziert

Heute Redaktion
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Der OGH hat am Donnerstag die Verurteilungen wegen Untreue gegen Rettberg und Knöbl im Grunde bestätigt. Vor allem wegen der langen Verfahrensdauer wurden die bedingten Strafen jedoch um je zwei Jahre reduziert.

Der OGH hat am Donnerstag die Verurteilungen wegen Untreue gegen Ex-Libro-Chef Andre Rettberg und Ex-Libro-Finanzchef Johann Knöbl im Grunde bestätigt. Vor allem wegen der langen Verfahrensdauer wurden die bedingten Strafen jedoch um je zwei Jahre reduziert.

Der Empfehlung der Generalprokuratur, die Angeklagten vom Untreuevorwurf freizusprechen, weil aufgrund der vorliegenden Konstellation gar keine Untreue vorliege, ist das Höchstgericht ausdrücklich nicht gefolgt.

Konkret geht es um die Ausschüttung einer Sonderdividende in Höhe von 440 Millionen Schilling von Libro an die Muttergesellschaft UD-AG. Die Generalprokuratur hatte argumentiert, dass dadurch kein Schaden im Sinne der Untreue entstanden sei, weil beide letztlich den selben Eigentümer hatten.

Der OGH sehe das anders, erläuterte Senatspräsident Hans Valentin Schroll: "Dieser Einwand setzt sich über die Rechtssubjektivität der Aktiengesellschaft hinweg. Auch bei Untreue ist nicht der unmittelbare Schaden der Gesellschafter, sondern jener der Gesellschaft maßgebend. Der Sonderfall der Ein-Mann-GmbH liegt hier nicht vor".

Strafen deutlich reduziert

Nach vierstündiger Beratung stand fest: Rettbergs Strafe wurde von 3,5 auf ein Jahr Haft reduziert, Knöbl erhielt 18 Monate statt ursprünglich vier Jahren Haft. Beide Haftstrafen werden bedingt nachgesehen mit dreijähriger Probezeit.

Die überaus lange Verfahrensdauer habe sich mildernd auf die Strafzumessung ausgewirkt, erläuterte OGH-Senatspräsident Schroll. So seien Rettberg und Knöbl jeweils zwei Jahre Haft nur deswegen abgezogen worden.

Die Strafen über Ex-Libro-Aufsichtsratschef Kurt Stiassny und Wirtschaftsprüfer Bernhard Huppmann werden aufgehoben. Die Verfahren werden zurück ans Landesgericht Wiener Neustadt verwiesen.