Keine Heizschwammerl, keine nächtliche Auslagenbeleuchtung, keine beheizten Sessellifte, geschlossene Türen: All das müssen Unternehmen einhalten, wenn sie den Energiekostenzuschuss erhalten wollen. Das wirft Fragen auf:
Ob die Auflagen eingehalten werden, soll die Förderbank AWS kontrollieren, bei der auch die Anträge gestellt werden können. Und zwar mit Stichproben vor Ort.
In Gastgärten und beim Après-Ski dürfen keine Heizschwammerl aufgestellt werden, bereits montierte Heizstrahler oder Wärmelampen müssen abmontiert werden.
Schon der einmalige Verstoß gegen die Auflagen führt dazu, dass der Zuschuss zurückgezahlt werden muss. Darüber hinaus sind keine Strafen vorgesehen.
Die Heizschwammerl dürfen nicht zum Beispiel im Dezember eingeschaltet, aber im Jänner ausgeschaltet werden. Die Auflagen gelten bis zum 31. März 2023.
Die Fußball-WM in Katar findet heuer im November und Dezember statt. Eine Ausnahme für das Aufstellen von Heizschwammerln in Gastgärten in dieser Zeit wird es nicht geben.
"Jetzt rechnen die Betriebe auf Hochtouren: Zahlt sich der Zuschuss aus oder heize ich den Gastgarten, weil mir das mit Public Viewing mehr bringt", sagt Mario Pulker, Gastro-Chef in der WKO. "Bringt der beheizte Garten mehr, werden sie sagen: Pickt's euch den Zuschuss auf den Bauch."
In der Branche gebe es bereits Rückmeldungen, dass der Zuschuss zu gering sei, so Pulker. Daher könne er nur ein erster Schritt sein, dem ein weiterer folgen müsse.
Peter Friese, Besitzer des "Schwarzen Kameel" in der Wiener City, wird wohl ebenfalls auf den Zuschuss pfeifen: "Wir haben an einem Freitag, unserem umsatzstärksten Tag, die Wärmelampen probeweise ausgeschaltet lassen. Die Folge: Nicht nur der Garten, sondern das gesamte Lokal war leer.“