Wirtschaft

Liechtenstein will Rechtshilfe forcieren

Heute Redaktion
14.09.2021, 16:34

Die Liechtensteinische Regierung hat am Donnerstag nach ihrer Sondersitzung zur Aktenaffäre rund um die Buwog-Ermittlungen und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V) in einer schriftlichen Stellungnahme "sofortige und vor allem lückenlose" Aufklärung gefordert.

in einer schriftlichen Stellungnahme "sofortige und vor allem lückenlose" Aufklärung gefordert. Während gegen jenen liechtensteinischen Rechtsanwalt, der Akten entwendet haben soll, die in Zusammenhang mit der Causa Buwog stehen, ein Strafverfahren eröffnet wurde, weist seine Kanzlei alle Vorwürfe zurück.

Es handle sich um einen "Einzelfall mit mutmaßlichem Fehlverhalten, der in keiner Weise mit dem geltenden Rechts- und Politiksystem in Verbindung gebracht werden kann", heißt es in der Mitteilung. "Die Regierung vertraut darauf, dass das Rechtshilfeersuchen aus Österreich zügig erledigt wird".

Akteneinsicht "Bisher nie missbraucht"

ist für das Fürstentum Liechtenstein einzigartig, geht aus einem Bericht des Liechtensteiner "Vaterland" hervor. Der Anwalt aus der Kanzlei Marxer & Partner hatte bei einer Akteneinsicht beschlagnahmte Akten "behoben", so die Kanzlei, dem von ihm vertretenen Mandanten gegen eine Quittung übergeben und später wieder der Justiz zurückgebracht. "In der Vergangenheit wurde dieses Recht noch nie missbraucht", teilte Wilhelm Ungerank, stellvertretender Landgerichtspräsident, gegenüber dem "Vaterland" mit.

Die Strafprozessordnung räume den Verfahrensparteien sowie ihren Anwälten das Recht ein, in den sie betreffenden Rechtsakt Einsicht zu nehmen. Eine Akteneinsicht muss telefonisch mit der Gerichtskanzlei vereinbart werden und erfolge dann in einem Sitzungszimmer des Landgerichts. Da liechtensteinische Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsgesetz zu "Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit" (Standesehre) verpflichtet sind, seien sie während der Akteneinsicht unbeaufsichtigt. Im Regelfall notiere der Rechtsanwalt, welche Aktenstücke kopiert werden sollen.Diese werden dann von einem Gerichtsbediensteten gegen eine Gebühr bereitegstellt.

Die Vergehen der Urkundenunterdrückung oder gegebenenfalls der Unterdrückung eines Beweismittels werden mit einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr bestraft. Im Fall der Urkundenunterdrückung erfolge keine Strafe, wenn die Unterlagen freiwillig zurückgegeben werden, bevor sie im Rechtsverkehr gebraucht werden, heißt es in der Zeitung.

Spekulationen "ohne jede Grundlage"

Sämtliche Spekulationen in diese Richtung seien „haltlos und ohne jede Grundlage“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Marxer & Partner mit. Die Kanzlei übte in einer der APA übermittelten schriftlichen Stellungnahme auch Kritik an den Medien, die in der Causa „ohne nähere Sachkenntnis auf tendenziöse und unseriöse Weise“ berichtet hätten.

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