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3.500 Euro – Grinzinger Kultlokal sucht neuen Betreiber

Vor 7 Jahren lud der Trummelhof zur letzten Party, jetzt wird ein neuer Mieter gesucht. Betriebsanlagengenehmigung und Einrichtung seien vorhanden.

Christine Scharfetter
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    2016 geschlossen wird jetzt auf willhaben nach einem neuen Betreiber für den Trummelhof gesucht.
    2016 geschlossen wird jetzt auf willhaben nach einem neuen Betreiber für den Trummelhof gesucht.
    Screenshot willhaben

    Sieben Jahre ist es mittlerweile her, dass im wohl legendärsten Partylokal Grinzings zum letzten Mal gefeiert wurde. Vor allem die All-you-can-Drink-Partys dürften dem Trummelhof zum Verhängnis geworden sein. Der Lärmbelästigung in der Cobenzlgasse 30 war schlussendlich zu groß. 

    Es war das Ende einer Döblinger Institution, einem Ort, an den es nicht nur die Jugend aus dem 19. Wiener Gemeindebezirk verschlug. "Jedes Lokal, das in Grinzing zusperrt, ist einfach ein Verlust", erklärte Romana Martin vom Martin Sepp, der sich heute noch nebenan befindet, 2026 gegenüber der "Presse". Was daraufhin mit den 400 Quadratmetern passieren sollte, wusste damals auch der Eigentümer noch nicht.

    3.500 Euro im Monat

    Jetzt aber ist das seitdem wohl leerstehnde Lokal auf der Plattform willhaben aufgetaucht. "Noch mit allen Einrichtungen eines Gastronomielokales ausgestattet, kann das gesamte Objekt oder auch nur die vorderen 2 Räume inkl. Keller mit besten Lagermöglichkeiten für Getränke (Wein!) und der Lüftungsanlage  angemietet werden", ist in der Beschreibung zu lesen.

    Insgesamt handelt es sich um vier Räume sowie einem fast 87 Quadratmeter großen Keller. Die Gesamtfläche beträgt 420 Quadratmetern. Der Kostenpunkt: 12.700,26 Euro Kaution und 3.527,85 Euro Miete pro Monat.

    Alles nur kein Lärm

    Der Eigentümer sei neuen Ideen und Branchen sehr offen gegenüber, so lange sich der Lärm in Grenzen halte: "Lediglich große Lärmbelästigung wird auf Rücksicht auf die Bewohnen dieses Hauses sowie der benachbarten Häuser definitiv nicht mehr gestattet." Die Betriebsgenehmigung sei vorhanden, die Gasträume eingerichtet sowie möbliert und könne ablösefrei übernommen werden.

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