Gesundheit

Masken-Aus – in Praxen und Spitälern soll sie bleiben

Mit Ende Juni sollen alle Corona-Sonderbestimmungen fallen – darunter auch die Maskenpflicht in vulnerablen Settings. Ob das gut ist?

Sabine Primes
In vulnerablen Settings plädiert man dafür, die Maske beizubehalten. Dazu braucht es aber eine gesetzliche Grundlage. 
In vulnerablen Settings plädiert man dafür, die Maske beizubehalten. Dazu braucht es aber eine gesetzliche Grundlage. 
ALEX HALADA / picturedesk.com

Die Regierung hat den Fahrplan für das Ende der Corona-Maßnahmen vorgelegt. Im Ministerrat am Mittwoch wurde der Weg zurück zur "Normalität" festgelegt: Mit 30. April endet die FFP2-Masken-Pflicht in Spitälern, Pflegeheimen und anderen vulnerablen Bereichen. Dabei gehören viele der Patienten und Patientinnen zur Risikogruppe. Ob es dann eine eigene Verordnung zu ihrem Schutz geben wird, ist unklar.

Fix ist: Noch vor dem Sommer endet das Covid-19-Maßnahmengesetz. An seine Stelle soll eine überarbeitete Version des Epidemiegesetzes treten, welches im Kern seit 1913 unverändert besteht. Ein Neu-Entwurf soll bis Ende des Jahres stehen.

Gesetzliche Grundlage vonnöten

Um eine Maskenpflicht in die Anstaltsordnung städtischer Spitäler hineinzuschreiben, brauche es eine gesetzliche Grundlage, heißt es vom Gesundheitsverbund gegenüber Radio Wien. Ordensspitäler wollen für vulnerable Gruppen gegebenenfalls nötige Maßnahmen setzen: "Wir folgen daher den Empfehlungen der Stadt Wien in gutem Einvernehmen. Für vulnerable Gruppen werden die Wiener Ordensspitäler – wie auch früher schon – gegebenenfalls nötige besondere Maßnahmen setzen. Das war schon vor der Pandemie so und wird auch in Zukunft so bleiben", heißt es in einer Stellungnahme gegenüber ORF Wien.

Maske weiterhin empfohlen

Aus medizinischer Perspektive wird weiterhin der Schutz von Hochrisikogruppen empfohlen. Wie etwa Virologin Monika Redlberger-Fritz vom Nationalen Impfgremium: "Da wird es wahrscheinlich schon sinnvoll sein gerade für Personen, die in solchen Bereichen arbeiten, weiterhin zu empfehlen, Maske zu tragen." Auch in Bereichen, wo Hochrisikopatienten behandelt werden, etwa auf Stationen mit Immunsupprimierten (Patienten, deren Immunsystem nur eingeschränkt funktioniert; Anm.) und auf der Neugeborenen-Station, sollten auch Besucher Maske tragen, empfiehlt die Virologin.

In Arztpraxen fällt die Maskenpflicht ebenfalls. Aber auch für dieses Setting will man sich einen Modus überlegen, bestätigt Erik Randall-Huber, Vizepräsident der Wiener Ärztekammer. "Wir werden wahrscheinlich etwas entwerfen, dass Personen mit Atemwegsinfekten gebeten werden, in der Ordination Maske zu tragen, zum Beispiel ein Aushang für die Ordinationen". 

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