Die Sperre wurde verhängt, weil Werner damals mehrere Gesellschafts-Anteile und Funktionen von im Bereich der Spielervermittlung tätigen Unternehmen innegehabt hatte. Eine parallele Funktionsausübung im Zusammenhang mit Spielervermittlung ist aber laut ÖFB-Statuten nicht erlaubt. Gegen Werner wurde daher eine Funktionssperre von 18 Monaten verhängt.
Doch nun wird die Zwangspause verkürzt, und zwar auf 12 Monate. Ab dem 19. August darf der Oberöstereicher also wieder offiziell eine Funktion im heimischen Fußball bekleiden. Der aktuelle Berater und Investor der Wiener Austria wird aller Voraussicht nach dann zum Sportvorstand der Favoritner befördert.
Die Liga begründet die Reduzierung der Sperre so: "Die Mäßigung der Strafhöhe begründete das Protestkomitee im Wesentlichen damit, dass die im betroffenen Zeitraum festgestellte Anzahl von Spielervermittler-Transaktionen nicht wie von der 1. Instanz erschwerend zu berücksichtigen ist. Die strafbare Handlung liegt in der Beteiligung an Spielervermittlungs-Gesellschaften an sich - unabhängig davon, wie viele Vermittlungs-Transaktionen tatsächlich registriert worden sind."