Österreich

Lkw-Fahrer im Koma: Er bekam Kündigung per Post

Heute Redaktion
Teilen

Schock für die Partnerin eines Lkw-Chauffeurs aus Baden: Weil er mit einer Gehirnblutung im Koma lag, übergab sein Dienstgeber die Kündigung einfach der Lebensgefährtin.

"Kein Mensch kann eine Kündigung empfangen, wenn er im Koma liegt", so Hildegard Gehringer von der Arbeiterkammer Baden. Zwar können Dienstnehmer während des Krankenstandes gekündigt werden – formell richtig ist die Sache aber erst, wenn die Person ansprechbar ist.

Folge: Die Lebensgefährtin nahm den Brief nicht an. Als der Mann aus dem Koma erwachte, wurde das Schreiben noch mal zugestellt. Dieses Mal rechtskräftig. Auf Intervention der Arbeiterkammer wurden alle Ansprüche in der Höhe von 5.231,62 Euro vom Dienstgeber außergerichtlich bezahlt. Der Berufsfahrer befindet sich übrigens am Weg der Besserung.