Reisen

Lockdown-Hammer – Urlaube und Reisen sind verboten

Jetzt ist amtlich, wie hart der harte Lockdown ist: Die Ausgangssperre darf nur zur psychischen Erholung gebrochen werden. Urlaub fällt nicht darunter

Roman Palman
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Ausflüge an die nahe Adria sind im Lockdown verboten.
Ausflüge an die nahe Adria sind im Lockdown verboten.
iStock/stockfour

In den sozialen Netzwerken finden sich vermehrt Bilder von Kärntnern, die in norditalienischen Cafés einkehren oder auch mal an der Adria ihre Füße in den Sand stecken. Viele beliebte Ziele knapp hinter der Grenze verlocken derzeit zu entspannenden Tagesausflügen, bei denen man die Last des Lockdowns für einige Stunden vergessen kann. Doch wer dabei erwischt wird, muss mit sündteuren Strafen rechnen.

Denn wie der Kärntner Landesjurist Albert Kreiner gegenüber der "Krone" erklärt, ist "alles was über eine Grenze führt, durchaus als Reise interpretierbar und damit nicht erlaubt". Das Argument, man habe sich nur die Füße vertreten oder frische Luft schnappen wollen, ziehe dabei nicht. Das sieht auch das Sozialministerium so: 

 Es herrscht jetzt im Lockdown Urlaubs- und Reiseverbot. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung bedeutet nicht, dass man nach Italien oder Dubai fahren/jetten darf – da wird die Ausgangssperre schlagend.

Trips auf die Donauinsel weiter erlaubt

Und wieso starten und landen dann immer noch Flüge in Wien-Schwechat und den anderen Airports des Landes? "Weil es [das Reisen] aus beruflichen Gründen erlaubt bleiben muss", so das Sozialministerium. 

Was hingegen erlaubt ist, sind Ausflüge in der näheren Umgebung, solange diese sich innerhalb der Grenzen Österreichs befindet. Man darf beispielsweise mit Öffis oder Auto die Donauinsel oder ein anderes Naherholungsgebiet ansteuern, um dort durchzuatmen – unter Einhaltung der übrigen Corona-Regeln natürlich.

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    Pixabay/Heute
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