Viele haben sich gewundert, dass das Skifahren trotz Lockdown erlaubt ist. Die neue Verordnung hat aber noch weitere Feinheiten zu bieten, wie die Wirtschaftskammer auflistet:
Christbaumverkäufer dürfen auch heuer offen haben.
Spezialisierte E-Zigarettenhändler müssen ihr Geschäft geschlossen halten, während klassische Trafiken offen bleiben dürfen.
Vinotheken können offen bleiben, sie zählen zum Lebensmittelhandel.
Bäckereien haben geöffnet. Das Frühstück darf man zwar mitnehmen, aber nicht vor Ort genießen.
Der Direktvertrieb ist zwar erlaubt. Verkaufspartys lässt die Verordnung allerdings nicht zu.
Wer mit der Bahn fährt, spart Nerven – und Kalorien: Gastronomie im Zug ist nicht zulässig.
Wohnungsentrümpelungen durch Profis sind erlaubt. Sie fallen unter den Punkt Abfallentsorgung.
Immobilienbesichtigungen sind zulässig, wenn sie zur Deckung eines Wohnbedürfnisses erforderlich sind. "Gruppenbesichtigungen" sind aber nicht möglich.
Freizeitveranstaltungen wie Ballonfahrten oder Helikopter-Rundflüge dürfen nicht stattfinden.
Während Fitnesscenter geschlossen bleiben müssen, dürfen Solarien aufsperren.
Ausreiten im Reitstall ist gestattet, Reitunterricht aber nicht.
Friseursalons sind zu, auch Hausbesuche nicht zulässig.