Wien

Lockdown: Öffis fahren (noch) in dichten Intervallen

Die Wiener Linien wollen vorerst nichts am Fahrplan ändern. Doch die Passagierzahlen werden im Lockdown genau beobachtet, überall gilt Maskenpflicht. 

Thomas Peterthalner
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U3 kommt weiterhin alle drei Minuten. 
U3 kommt weiterhin alle drei Minuten. 
Sebastian Pucher / EXPA / picturedesk.com

Die Maßnahmen gegen das Coronavirus bedeuten ab Dienstag vor allem in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr Früh starke Einschränkungen. Die Wohnung zu verlassen, ist dann nur im Ausnahmefall erlaubt. Anders als im Frühjahr wollen die Wiener Linien derzeit aber noch nichts an den dichten Intervallen bei den Öffis ändern. Bus und Bim fahren im gewohnten Takt, die U-Bahn kommt spätestens alle drei Minuten.

Intervalle bleiben dicht

"Wie schon im Frühjahr halten wir Wien mobil. An unserem Fahrplanangebot mit den dichtesten Intervallen ändert sich derzeit nichts. Wir beobachten aber, wie sich die Fahrgastzahlen in den nächsten Tagen und Wochen entwickeln", informieren die Wiener Linien auf Facebook. "Weiterhin gilt in den Öffis der verpflichtende Mund-Nasen-Schutz. Bleibt gesund und gebt aufeinander acht", heißt es weiter. 

Maskenpflicht in Öffis

Zur Erinnerung: Der Mund-Nasen-Schutz ist nicht nur in den Fahrzeugen und auf den U-Bahnsteigen der Wiener Linien verpflichtend, sondern in allen Wiener Linien-Gebäuden bereits ab Betreten des Eingangsbereiches. "Fakt ist: Die Maskenpflicht in den Öffis hilft uns, Ansteckungen und die Verbreitung des Sars-CoV-2 zu verhindern – selbst bei hoher Personenfrequenz. Deshalb macht es auch Sinn, die Maskenpflicht auf den gesamten Stationsbereich auszuweiten", sagte  auch bereits Hans-Peter Hutter, Umweltmediziner an der MedUni Wien.

Regeln werden streng kontrolliert

Rund 130 Sicherheitsdienst-Mitarbeiter achten rund um die Uhr darauf, dass sich alle Fahrgäste an die Regeln halten und den Mund-Nasen-Schutz korrekt tragen. Zusätzlich zum Sicherheitsdienst sind mehr als 200 Service-Mitarbeiter und 150 Kontrollorgane in zivil bei den Wiener Linien unterwegs. Wer sich auch nach Ansprache und Ermahnung durch die Sicherheitsdienst-MitarbeiterInnen weigert, wird in letzter Konsequenz von der Weiterfahrt ausgeschlossen und zahlt eine Geldstrafe in der Höhe von 50 Euro.

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