Lohndumping, Abwälzung der Gehälter auf die Allgemeinheit, falsche An- oder rückwirkende Abmeldung bei der Sozialversicherung sowie Ummeldung auf Subunternehmen: Wenn es um Sozialbetrug geht, zeigen sich viele Unternehmen einfallsreich. Seit Jahresbeginn wurden von der eigens gegründeten Stabsstelle Betrugsbekämpfung 95 Fälle bearbeitet, von denen 57 bereits abgeschlossen sind.
Betroffen sind laut Arbeiterkammer-Experten vor allem das Baugewerbe, die Gastronomie, die Reinigung, das Transportgewerbe und die Leiharbeit – hier wurden die meisten Verstöße gezählt. Um möglichst gezielt gegen den Sozialbetrug vorgehen zu können, kooperiert die Stabsstelle mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), den Bezirksverwaltungsbehörden der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) sowie der Finanzpolizei.
„In Österreich greifen einzelne Arbeitgeber:innen zu fragwürdigen Methoden, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“Andrea Ebner-PfeiferArbeitsrechtsexpertin, AK Wien
"Sozialbetrug geht nicht nur von ausländischen Unternehmen aus. Auch in Österreich greifen einzelne Arbeitgeber:innen zu fragwürdigen Methoden, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen", erklärte AK-Arbeitsrechtsexpertin Andrea Ebner-Pfeifer im Rahmen einer Pressekonferenz.
Als Fallbeispiel wurde etwa die Ausbeutung von Erntehelfern angeführt: Diese mussten unter schlimmsten Bedingungen im Durchschnitt 70 Wochenstunden arbeiten, obwohl sie nur für 20 Stunden bei der ÖGK angemeldet worden waren. Auch eine Urlaubsersatzleistung erhielten sie nicht. Die AK fordert nun die offenen Löhne beim Arbeitgeber ein. Zahlt dieser nicht, wird Klage eingereicht und Anzeige wegen Lohndumpings erstattet.
In einem anderen Fall erhielten elf Leiharbeiter, die über ein Subunternehmen eingesetzt wurden, keine Löhne. Die Stabsstelle setzte sich mit dem Erstauftraggeber in Verbindung, dieser übte Druck auf den Subunternehmer aus. Die Arbeiter erhielten schließlich 47.000 Euro. Die AK-Experten fordern daher, dass Erstauftraggeber nicht nur in der Baubranche, sondern generell für Subunternehmen sowie für deren Sozialversicherungsbeiträge haften.
Insgesamt wurden seit Jahresbeginn elf Anzeigen nach dem Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz sowie acht wegen Verstößen gegen die Gewerbeordnung erstattet. In einem Fall wurde zudem Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
"In den letzten Jahren haben wir feststellen müssen, dass die Probleme, mit denen sich die Arbeitnehmer:innen an uns wenden, komplexer und vielschichtiger werden. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass manche Unternehmen immer kreativere Wege finden, um Sozialbetrug zu ihrem Geschäftsmodell zu machen", meinte Ludwig Dvořák, Bereichsleiter Arbeitsrechtliche Beratung und Rechtsschutz der AK Wien.