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Lohndumping wird bald schärfer bestraft

Heute Redaktion
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Die Regierung hat am Dienstag ein Maßnahmenpaket gegen Lohn- und Sozialdumping beschlossen sowie eine Vereinfachung bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Reduktion des bürokratischen Aufwands für Firmen. Die Gesamtersparnis liegt bei jährlich über 35 Mio. Euro.

Die Regierung hat am Dienstag ein beschlossen sowie eine Vereinfachung bei den Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Reduktion des bürokratischen Aufwands für Firmen. Die Gesamtersparnis liegt bei jährlich über 35 Mio. Euro.

Die Maßnahmen sind eine Novelle des 2011 beschlossenen "".

Künftig gibt es verbesserte Kontrollmöglichkeiten und eine Informationspflicht gegenüber den betroffenen Mitarbeitern. Wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen den Arbeitgeber vorliegt, muss der Arbeitnehmer darüber informiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Entschädigung für vorenthaltene Gehaltsbestandteile eingeklagt werden kann.

Strafen verdoppelt

Die Novelle bringt eine Erhöhung der Strafdrohungen - die Mindeststrafen werden auf 1.000 Euro, die Höchststrafen auf bis zu 10.000 Euro verdoppelt. Umgekehrt gibt es aber auch Erleichterungen bei leichter Fahrlässigkeit oder Bagatellfällen, die künftig nicht zu Strafen führen sollen. Etwa dann, wenn eine Zulage übersehen wird.

Exaktere Lohnkontrolle

Bei der Lohnkontrolle soll künftig nicht nur geprüft werden, ob der kollektivvertragliche Mindestlohn eingehalten wird. Vielmehr sollen alle Entgeltbestandteile in die Prüfung einbezogen werden. Das sind etwa Sonderzahlungen (Urlaubs-und Weihnachtsgeld), Zulagen wie Gefahren- oder Nachtarbeitszuschläge und Überstundenzuschläge.

Lohnunterlagen müssen jederzeit bei Kontrollen einsehbar sein. Bisher kam es die Unternehmer billiger, die Unterlagen gar nicht bereit zu halten. Das Strafniveau bei fehlenden Lohnunterlagen wird nunmehr auf jenes für Unterentlohnung angehoben.

Mehr Handhabe der Finanzpolizei

Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Verwaltungsübertretung nach diesem Gesetz vorliegt und Vollstreckungsschwierigkeiten zu erwarten sind (weil ein Arbeitgeber, der Auftragnehmer ist, seinen Sitz im Ausland hat), können die Verwaltungsbehörden einen vorläufigen Zahlungsstopp des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verhängen. Binnen drei Tagen hat die Behörde dann zu entscheiden, ob der Auftraggeber anstelle des Zahlungsstopps eine Sicherheitsleistung zu erlegen hat.

Neu ist auch, dass der Auftraggeber nach dem Bundesvergabegesetz Auskunft verlangen kann, ob gegen den Auftragnehmer eine rechtskräftige Bestrafung nach dem LSDB-G vorliegt. Die Verjährungsfrist wird auf drei Jahre ausgedehnt und beginnt mit Fälligkeit des Entgelts.

ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK-Präsident Rudolf Kaske begrüßen den Ministerratsbeschluss, sie sind sich einig, dass der Finanzpolizei auch genügend personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Bau-Branche hauptbetroffen

"Lohndumping gefährdet den Sozialstaat insgesamt", so Foglar. Für das bisherige Jahr seien Geldstrafen in der Höhe von mehr als 3,6 Mio. Euro verhängt worden. Kaske erwartet sich beispielsweise für die durch Lohndumping besonders betroffenen etwa 250.000 Beschäftigten der Bau-Branche entscheidende Verbesserungen durch die Kontrolle der gesamten Lohnsumme: "Denn gerade am Bau machen Zuschläge und Sonderzahlungen einen großen Anteil an der Bezahlung aus."