Lokale: Raucherzimmer für Mitarbeiter erlaubt

Ab 1. November tritt das Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Für Mitarbeiter in Lokalen gibt es allerdings eine Ausnahme: In einem abgetrennten Raucherzimmer können sie weiterqualmen.

Starker Tobak für Raucher: Während sie ab 1. November in Lokalen nicht mehr ihrem Laster frönen dürfen, können Koch und Kellner weiterhin genussvoll am Glimmstängel ziehen. Dann nämlich, wenn der Wirt seinen Mitarbeitern ein Raucherzimmer einrichtet.

Voraussetzung: Gäste dürfen zu diesem "Separee" keinen Zugang haben und es darf sich nicht um Räume handeln, die nichtrauchende Mitarbeiter benutzen müssen (siehe unten). Das von ÖVP, SPÖ und Neos verabschiedete Nichtraucherschutzgesetz entpuppe sich als "verlogene Husch-Pfusch-Aktion", so Dietmar Schwingenschrot (Freiheitliche Wirtschaft Wien). Man habe den Rauchstopp unter anderem damit begründet, Gastro-Mitarbeiter vor dem Qualm zu schützen. Er fordert: "Zurück an den Start!"

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