Österreich

Long Covid: Grazerin kann seit 2 Jahren nicht arbeiten

Maarte Preller erwirkte als Betroffene nun ein wegweisendes Urteil: Long Covid wird als Grund für vorübergehende Berufsunfähigkeit anerkannt.

Sandra Kartik
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Maarte Preller erwirkte ein wegweisendes Urteil für Long-Covid-Patienten.
Maarte Preller erwirkte ein wegweisendes Urteil für Long-Covid-Patienten.
iStock, Long Covid Austria

Maarte Preller erkrankte vor genau zwei Jahren an Corona, kurz vor dem ersten Lockdown. Obwohl sie sechs Wochen lang einen moderaten Verlauf hatte und schon bald als genesen galt, kamen die Symptome im Sommer 2020 mit voller Härte zurück. Das ging so weit, dass die Grazerin weder arbeiten, noch ihren Alltag bewältigen konnte. Sie litt unter anhaltender Erschöpfung und wiederkehrenden Entzündungen im Körper. Als ihre Folgeerkrankung endlich einen Namen bekam, gründete die 33-jährige die erste Selbsthilfe-Gruppe für Betroffene: Long Covid Austria.

Nach Notstandshilfe geht es nun bergauf

Eineinhalb Jahre lang kämpfte die medizinische Masseurin mit aller verbliebenen Kraft darum, dass Long Covid als Grund für vorübergehende Berufsunfähigkeit rechtlich anerkannt wird. Ihrer Klage wurde nun vom Sozialgericht Graz Recht gegeben. Grundlage dafür war ein umfangreiches neurologisches Gutachten. Dieses beweist, dass Preller an einem postviralen Müdigkeitssyndrom und einer sogenannten Post-Exertional Malaise, eine Folge des "Chronic Fatigue Syndrom," leidet. "Ich hoffe, dass der Weg, den ich gegangen bin, es Betroffenen in Zukunft leichter macht, zu ihrem Recht zu kommen", wünscht sich Preller in der "Kleinen Zeitung".

Für die 33-Jährige waren die letzten zwei Jahre auch finanziell kaum zu stemmen. Sie konnte nicht arbeiten, musste sich aber ihren Krankenstand immer wieder neu genehmigen lassen, weil sie sich rechtlich in einem Graubereich bewegte. Sie meldete sich beim AMS arbeitslos und stellte Reha-Anträge. Als die Frist für das Arbeitslosengeld auch überschritten war, musste Preller Notstandshilfe beziehen. Das ist nun vorbei.

Mit dem Urteil hat die Steirerin nun einen Präzedenzfall für andere Betroffene geschaffen. Alle 12 Monate wird ihre gesundheitliche Situation nun neu bewertet.

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