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Loveparade-Prozess endet für sieben Angeklagte

Der Prozess um die Katastrophe bei der Loveparade 2010 wird nur noch mit drei Angeklagten fortgesetzt.
Heute Redaktion
13.09.2021, 18:14

Bei der Loveparade im deutschen Duisburg sind im Juli 2010 21 junge Menschen bei einer Massenpanik zu Tode gedrückt worden. Mehr als 650 Personen wurden verletzt.

Der Strafprozess um die Tragödie hatte im Dezember 2017 begonnen. Den Angeklagten – Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des Veranstalters – wurde unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen. Als Auflage nannte die Staatsanwaltschaft die Zahlung einer angemessenen Geldauflage. Der Betrag sollte einer gemeinnützigen Einrichtung zugutekommen.

Für sieben der zehn Angeklagten geht der Strafprozess nun wohl ohne Urteil und Auflagen zu Ende. Sie sind sich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft einig, dass das Verfahren wegen geringer Schuld ohne Geldauflagen eingestellt werden kann. Die Beschuldigten gelten als nicht vorbestraft. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

Einstellung abgelehnt

Die anderen drei Angeklagten beharren auf ihr Freispruch-Recht und lehnen eine Einstellung ab. Für die drei Mitarbeiter der Veranstalterfirma Lopavent hatten Gericht und Staatsanwaltschaft Geldanlagen in der Höhe von rund 10.000 Euro vorgesehen, weil sie am Tag der Veranstaltung noch eingreifen hätten können. Das sehen die Betroffenen aber anders, weswegen das Verfahren für diese Angeklagten fortgesetzt wird. Sie wollen nicht auf ihr "Recht, freigesprochen zu werden" verzichten.

Langwieriger Prozess

Am Dienstag fand der 100. Prozesstag statt. Mitte Jänner hatte das Gericht der Staatsanwaltschaft und den Angeklagten vorgeschlagen, das Verfahren gegen sieben Beschuldigte ohne Auflagen einzustellen. Die individuelle Schuld der Angeklagten sei als gering oder allenfalls mittelschwer anzusehen, so die Begründung. Für die Katastrophe seien laut Ansicht des Gerichts neben Planungsfehlern ein kollektives Versagen vieler Personen mitverantwortlich.

Am Dienstag stimmte die Staatsanwaltschaft dem Einstellungsvorschlag zu. Am 28. Juli 2020 tritt die Verjährung ein, bis dahin könne das für ein Urteil notwendige Beweisprogramm nicht mehr abgeschlossen werden. (ek)

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