Wirtschaft

Lugner blitzt bei Sonntagsöffnung ab

Heute Redaktion
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Wegen der "Wahrung der Wochenendruhe" ist das Verbot der Sonntagsöffnung nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Damit ist der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner mit seiner Klage abgeblitzt.

Wegen der "Wahrung der Wochenendruhe" ist das Verbot der Sonntagsöffnung nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Damit ist der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner mit seiner Klage abgeblitzt.

Das Verbot der Sonntagsöffnung ist nicht verfassungswidrig. Das hat der Verfassungsgerichtshof in seiner Sommersession entschieden, erklärte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Holzinger räumte zwar ein, dass sich ein "gesellschaftlicher Wandel" vollzieht und, dass die Entscheidung für bestimmte Geschäfte etwa am Bahnhof eine "gewisse Härte" darstelle. Das Verbot der Ladenöffnung am Sonntag sei aber nach wie vor mit dem öffentlichen Interesse auf Wahrung und Erhalt der Wochenendruhe zu rechtfertigen.

In der VfGH-Entscheidung heißt es unter anderem wörtlich: "Der Umstand, dass (...) an einigen bestimmten Wochenenden im Jahr eine starke Nachfrage nach offenen Handelsgeschäften besteht, macht den Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit angesichts der Möglichkeit, an Samstagen bis 18 Uhr offen zu halten, jedoch nicht unverhältnismäßig."

"Eingriff in die Erwerbsfreiheit"

Der Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner, der gemeinsam mit anderen Händlern eine Beschwerde beim VfGH eingebracht hat, ist also abgeblitzt. Lugner brachte die Sonntagsöffnungsdebatte vor ziemlich genau einem Jahr wieder ins Rollen und ließ sogar ein Gutachten vom bekannten Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellen. Nach Mayer beschränkt das derzeitige Öffnungszeitengesetz den Unternehmer in der Zeit, in der er seine Waren anbieten kann. Er sieht es als Eingriff in die Erwerbsfreiheit. Lugner hat ein Statement angekündigt.