Am 9. November 2020 hatte ein positiver Waldviertler (34) einen Absonderungsbescheid von der BH Zwettl bekommen. Der lungenmässig vorbelastete 34-Jährige ging im Wald, mitten im "Nirgendwo", spazieren, hatte brav eine FFP-2-Maske dabei und wurde dennoch angezeigt.
Vor Gericht in Krems erklärte der 34-Jährige: "Ich habe schon mal Lungenprobleme gehabt, der damalige Arzt empfahl mir Waldspaziergänge. Und nach einer Woche Quarantäne ging ich spazieren. Ich hatte für den Fall der Fälle eine Maske dabei und wäre großräumig ausgewichen. Ich wollte doch nie jemanden gefährden."
Der Richter sprach den Angeklagten vom Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten frei, meinte aber: "Von der BH bekommen sie sicherlich noch Post." Die Staatsanwältin war mit dem Freispruch nicht einverstanden, (Anm.: wäre nur mit einer Diversion einverstanden gewesen), meldete Berufung an. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.