Die Betroffenen der geplanten Einschränkung von "Luxuspensionen" wappnen sich juristisch. Wirtschaftskammer-Funktionäre haben eine Expertise erstellen lassen, wonach die Einschnitte verfassungs- und EU-rechtswidrig sein könnten. Entzündet hatte sich die Debatte um die wahnwitzigen Renten der Nationalbanker.
Die Betroffenen der .
Unter den Kritikpunkten findet sich laut "Presse" etwa, dass der eingesparte Pensionssicherungsbetrag den betroffenen (vom Rechnungshof kontrollierten) Unternehmen zu gute komme. Das sei "eindeutig eine Beihilfe", womit zu überprüfen sei, ob diese nach EU-Recht zulässig sei. Dass überhaupt nur auf Bereiche unter RH-Kontrolle abgestellt werde, sei wiederum gleichheits- und damit verfassungswidrig.
Das Gesetz sieht vor, dass
Staats- und landesnahe Firmen ab 1.1.2015 nicht mehr als 17.800 Euro Pension auszahlen (210 % eines Abgeordneten-Gehalts). Außer bei bestehenden Verträgen.
Ab 4.530 Euro Pension müssen Sicherungsbeiträge von 5 bis 25 % entrichtet werden.
9.600 Pensionisten in 27 Institutionen wie z.B. ORF, Sozialversicherungen und Verbund sind davon betroffen.
Klagen "waren zu erwarten"
Sozialminister Rudolf Hundstorfer will sich von den Einwänden nicht stoppen lassen: "Wir müssen und wir werden das durchziehen", so der Sozialdemokrat. Dass es Betroffene am Klagsweg versuchen könnten, sei zu erwarten gewesen. Mit Jubel-Meldungen könne man nicht rechnen, wenn Einschnitte vorgenommen würden. Er sehe das "sehr entspannt".
Freund hat keine Ahnung
Bei der selben Pressekonferenz war auch der Spitzenkandidat der SPÖ für die EU-Wahl, Eugen Freund, anwesend. Er konnte nicht sagen, ob er als ehemaliger ORF-Mitarbeiter betroffen sei bzw. in welchem Ausmaß seine Pension eines Tages gekürzt werden könnte. Ob er die Maßnahme an sich sinnvoll findet, wollte Freund auch nicht beurteilen, da er sich darüber noch nicht den Kopf zerbrochen habe. Diese Frage sei derzeit nicht in seinem Arbeitsprogramm.