Wegen Begünstigung und versuchter Bestimmung zum Amtsmissbrauch wurde die Frau (28) am Wiener Straflandesgericht verurteilt. Als sie am 22. April zu ihrem Dealer wollte, wurde sie am Betreten seines Wohnhauses gehindert und von Suchtgiftfahndern auf Suchtmittel durchsucht.
Die 28-Jährige realisierte, dass diese polizeilichen Maßnahmen wohl mit ihrem Dealer zu tun hatten. Sie schrieb ihm eine SMS mit dem Inhalt "Mach die Tür nicht auf", wie die "APA" berichtete. Die Polizei verschaffte sich weniger später mit Gewalt Zugang zur Wohnung. Da habe man nichts mehr gefunden. "Bis auf ein Gramm, dass er wahrscheinlich in der Außentasche seiner Jacke vergessen hatte, war alles weg", sagte ein Suchtgiftermittler vor Gericht aus.
45 Minuten wurde die Angeklagte vor dem Wohnhaus aufgehalten und am Nachhauseweg gehindert. Schließlich bot sie den Beamten Bargeld oder ein gemeinsames Biertrinken an, wenn sie sie gleich heimgehen lassen würden. "Ich hab das aus Jux gesagt", meinte die Angeklagte vor Gericht.
Den "lockeren Umgang" mit der Polizei schob sie auf ihre Herkunft. "In Kroatien mach ma das. Es tut mir leid, dass es falsch angekommen ist", meinte sie laut "APA" vor Gericht. Sie sei gut drauf gewesen und wäre gerade von einer Familienfeier gekommen, bei der viel Wein geflossen wäre.
Die Frau nahm das Urteil – acht Monate bedingte Haft – an. Eine Erklärung der Staatsanwältin ist aber noch ausständig, das Urteil daher noch nicht rechtskräftig.