Österreich

Mädchen-Killer verging sich an Häftling: 10 Jahre Ha...

Heute Redaktion
13.09.2021, 16:45

Philipp K. hatte im Jahr 2010 eines der schauderhaftesten Verbrechen Österreichs begangen, 2018 soll er in Stein einen Mithäftling vergewaltigt haben.

Im Sommer 2010 hatte Philipp K. (jetzt 31) Studentin Stefi P. (21) auf grausame Weise ermordet. Mit einem Messer hatte er seine Ex-Freundin in der Nacht auf 2. Juli 2010 in Wien-Hietzing abgeschlachtet. Der damals 22-Jährige schnitt der Leiche unter anderem ein Ohr ab, schnitt dem Opfer eine Tätowierung aus dem Leib, zerstückelte dann die Leiche und entsorgte diese im Hausmüll.

Im Jahr 2011 wurde Philipp K. für das Verbrechen des Mordes vor dem Wiener Landesgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe und zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.

Wieder vor Gericht

Am 27. März 2018 soll Philipp K. einen schlafenden (und morphinabhängigen) Häftling in der berüchtigten Justizanstalt Stein (Krems) missbraucht haben. Dafür musste Phillip K. heute erneut auf die Anklagebank, diesmal am Landesgericht Krems. Der Prozess begann mit rund 30 Minuten Verspätung, da die Anreise von der Justizanstalt Garsten (OÖ) so lange dauerte. Der 31-Jährige zeigte sich zum Vorwurf des sexuellen Missbrauches einer wehrlosen Person nicht schuldig.

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Laut Staatsanwaltschaft hatte Philipp K. das Opfer (28) im Maßnahmenvollzug kennen gelernt. Das Paar soll dann eine sexuelle Beziehung gehabt haben. Am 27. März 2018 soll sich Philipp K. am schlafenden Opfer vergangen haben.

Laut Killer eine Intrige

Laut Anwalt von Philipp K. gäbe es keine Beweise für die mutmaßliche Tat. Richtig sei, dass der Angeklagte und der Insasse ein sexuelles Verhältnis miteinander hatten. Es habe aber niemals Handlungen gegen den Willen des mutmaßlichen Opfers gegeben, sagte der Verteidiger. Er beantragte mit Verweis auf den höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten den Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies wurde vom Gericht abgewiesen, weil das öffentliche Interesse in diesem Fall schwerer als das Interesse des Beschuldigten wiege.

Haft und Einweisung

K. selbst vermutet eine Intrige, Mithäftlinge wollen angeblich mit falschen Anschuldigungen sein Leben zerstören. "Ich weiß, ich bin ein Mörder. Was ich gemacht habe, ist das Schlimmste, was man machen kann. Aber dies Vorwürfe stimmen nicht", so Philipp K. beim Prozess. Laut Gutachter ist Philipp K. zurechnungsfähig. Die Staatsanwältin war indes von der Schuld des Angeklagten überzeugt, obwohl sich das Opfer an den Vorfall nicht mehr erinnern konnte.

Das Urteil am Mittwoch kurz vor 18 Uhr: Zehn Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (Lie)