Österreich

Mädchen-Mörder nun vor Gericht freigesprochen

Heute Redaktion
Teilen

Dass ein Angeklagter rechtskräftig von seiner Schuld freigesprochen wird - und dennoch eingesperrt wird, gibts selten. Am Mittwoch in Krems war es soweit - und das kam so.

Dass ein Angeklagter rechtskräftig von seiner Schuld freigesprochen wird – und dennoch eingesperrt wird, gibt’s selten. Am Mittwoch in Krems war es soweit – und das kam so.

Ein Mithäftling hatte den 2011 zu lebenslanger Haft verurteilten Philipp K. (27, er tötete seine Freundin mit 200 Messerstichen) beschuldigt, ihn um rund 50.000 Euro geprellt zu haben.

Die Betrugs-Anklage fiel dann wie ein Kartenhaus zusammen: Der Mädchen-Mörder gab zwar zu, dass er einem Mitinsassen gegen Gebühr die Verlegung in seine Heimat Tunesien ermöglichen wollte.

Dafür kontaktierte K. einen Mittelsmann, der nachweislich alles Geld einstreifte – aber sonst nichts tat. Also: Freispruch für K. – mit One-Way-Ticket in die Zelle. Weil sein Mordurteil natürlich aufrecht bleibt. 

;