Österreich

Mädchen sexuell bedrängt: 2 Jahre Haft und Einweisung

Der 40-Jährige, der Mitte August ein Mädchen in einem Kärntner Strandbad sexuell bedrängt haben soll, stand heute in Klagenfurt vor Gericht.

Heute Redaktion
Teilen
Im Strandbad am Silbersee soll Mitte August ein 40-Jähriger ein kleines Mädchen ins WC gelockt und sie sexuell bedrängt haben.
Im Strandbad am Silbersee soll Mitte August ein 40-Jähriger ein kleines Mädchen ins WC gelockt und sie sexuell bedrängt haben.
Bild: Wikipedia/Von sev0r - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0

Am Nachmittag des 12. August soll ein etwa 40-jähriger Mann ein Mädchen im Strandbad Silbersee in Villach (Kärnten) auf die Toilette gelockt haben, um sie dort zu missbrauchen. Als die Siebenjährige zu weinen begann, ließ er von ihr ab. Am Donnerstag ist der Mann am Landesgericht Klagenfurt zu zwei Jahren Haft und Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden.

40-jährige bereits polizeibekannt

Der schon zuvor polizeibekannte Mann, der des versuchten schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen schuldig gesprochen wurde, plädierte auf "nicht schuldig". So habe er dem Mädchen auf dem WC nur helfen wollen, erklärte er in der Einvernahme durch den Vorsitzenden des Schöffensenats, Richter Gernot Kugi.

"Wir glauben dem Mädchen"

"Wir haben keinen Zweifel an Ihrer Schuld. Wir glauben dem Mädchen", sagte Kugi in der Urteilsbegründung. "Und bei schweren sexuellen Verbrechen gegen Kinder gibt es schon aus generalpräventiven Gründen keine bedingte Strafe", so der Richter.

Gerichtspsychiater Walter Wagner hatte bei dem 40-Jährigen paranoide Schizophrenie und Pädophilie diagnostiziert und auch Hinweise auf Spielsucht und vermehrten Missbrauch von Alkohol in der Vergangenheit gefunden.

Psychisch krank, doch zurechnungsfähig

Unzurechnungsfähigkeit könne er keine feststellen, so Wagner. Doch aufgrund der schweren und schwer zu behandelnden psychischen Erkrankung und einer geistig und seelischen Abartigkeit höheren Grades des Angeklagten bestehe die Befürchtung, dass es zur Wiederholung und einer Steigerung der Taten kommen könnte. Bereits jetzt gibt es über den 40-Jährigen sieben kriminalpolizeiliche Berichte über ähnliches Verhalten.

Der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.