Österreich

Mädchen starb beim Carsurfing - Trio verurteilt

Heute Redaktion
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Drei junge Steirer sind am Montag nach dem Tod ihrer 17-jährigen Freundin, die im März vom Dach eines fahrenden Autos gestürzt war, wegen fahrlässiger Tötung vor dem Straflandesgericht in Graz gestanden. Alle drei wurden verurteilt - der damals ebenfalls 17-jährige Lenker zu einer teilbedingten Haftstrafe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Passiert war der Unfall in der Nacht auf den 16. März. Das Quartett war im Gemeindegebiet von Mitterlabill (Bezirk Feldbach) unterwegs, als man die Idee zum "Carsurfing" hatte. Jeweils zu zweit legten sie sich auf das Dach des Wagens, die Fahrer wechselten. Als der 17-Jährige ohne Führerschein und noch dazu betrunken am Steuer war, kam es zum Unglück. Das Mädchen verlor den Halt, stürzte vom Dach und erlitt tödliche Kopfverletzungen. Die Reanimationsversuche der drei Burschen halfen nichts mehr.

Lenker schon zuvor alkoholisiert erwischt

Vor Richter Raimund Frei zeigten sich die jungen Männer geständig, bedrückt und wortkarg. Beim Lenker stellte sich heraus, dass er bereits mit dem Moped alkoholisiert erwischt worden war. "Da wurden Sie schon einmal aufgehalten, setzen sich trotzdem betrunken in ein Auto, das sie eigentlich nicht lenken dürfen, und mit 18 setzen Sie sich dann vielleicht hinter das Steuer eines Busses. Alkohol im Straßenverkehr ist verboten, da geht es um Menschenleben. Wenn ihr es jetzt nicht lernt, dann nie mehr", mahnte Frei und fuhr fort: "Glück und Pech liegen oft nah beieinander, aber das kann man dann nicht mehr beeinflussen. Da habe ich kein Verständnis."

Immer wieder fragte der Richter, wie die Burschen auf "die blöde Idee" gekommen seien, denn schließlich hätte es auch einen von ihnen erwischen können. Die Beschuldigten wussten kaum Antworten. Vor der Urteilsverkündung verzichtete die Mutter des verunglückten Mädchens noch auf Schadenersatz und meinte: "Die Jungs waren drei Tage danach bei uns und haben sich entschuldigt. Ich möchte keine Haftstrafe für sie." Der Vater erklärte: "Keine Strafe kann uns die Lena zurückbringen. Sie hat gelebt, wenn sie mit ihren besten Freunden zusammen war."

Vier Monate unbedingt für Lenker

Trotz der Worte der Eltern verurteilte Richter Frei den Lenker zu zwölf Monaten Haft, vier davon unbedingt: "Sie haben nichts aus der ersten Strafe gelernt, keine Hemmungen und glauben, es passiert nichts. Deshalb müssen Sie nun die Konsequenzen tragen." Der heute 18-Jährige bat um drei Tage Bedenkzeit. Auch der zweite Beschuldigte - er erhielt drei Monate bedingte Haft - wollte sich mit seinem Anwalt besprechen. Nur der dritte Jugendliche nahm die Diversion mit 1.200 Euro Geldstrafe sofort an. "Das Glück ist ein Vogerl. Menschenleben kann man nicht zurückbringen, da kann man noch so lieb sein, man muss vorher überlegen", meinte der Richter zum Schluss.

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