Österreich

Mädchen vergewaltigt: Nur Bewährungsstrafe

Heute Redaktion
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Jener Jugendliche, der im November 2012 ein alkoholisiertes Mädchen in einem Park vergewaltigt hat, muss nicht ins Gefängnis. Da er zuvor noch unbescholten war, kam er mit einer Bewährungsstrafe im Ausmaß von 20 Monaten davon. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der Lehrling hatte das Mädchen am 25. November in einer Bar in Simmering kennengelernt, wo er gemeinsam mit einem Freund "starke Cocktails" konsumierte, wie er nun dem Gericht erklärte. Das Mädchen - eine Bekannte seines Freundes - gesellte sich im Verlauf des Abends zu den beiden Jugendlichen. Als man sich zu dritt in einen nahe gelegenen Park begab, habe die Schülerin "schon etwas gelallt", sagte der 17-Jährige.

Im Schlaf über Opfer hergefallen

Laut Anklage schlief das Mädchen schließlich ein. Der Angeklagte soll seinem Freund wörtlich feixend erklärt haben "Wenn sie so daliegt, kann man was mit ihr machen", worauf sich der Freund entfernte und nach Hause ging. Als das Mädchen nach einiger Zeit erwachte, lag sie auf der Wiese und hatte Schmerzen. Ihr dämmerte, was offenbar vorgefallen war. Sie erstattete Anzeige.

Da der Bursch zunächst in Abrede stellte, die Situation ausgenützt zu haben, wurde ein molekulargenetisches Gutachten eingeholt. Dabei konnten seine Spermien in ihrem Körper nachgewiesen werden. Danach gab er sich reumütig. "Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir leid", gab der 17-Jährige nun verschämt zu Protokoll. Verteidiger Roland Friis versicherte, Ähnliches werde "sicher nie, nie wieder vorfallen".

Bursch soll sich Psychotherapie unterziehen

Im Hinblick auf die geständige Verantwortung und die bisherige Unbescholtenheit des Lehrlings sah der Senat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) diesem die Strafe zur Gänze auf Bewährung nach. Zusätzlich wurde dem mittlerweile 17-Jährigen die Weisung erteilt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.