Im Fall des als Maddie-Verdächtigen bekannten Christian B. ist am Landgericht Oldenburg ein Urteil gefallen.
Der 49-Jährige musste sich wegen Beleidigung eines Gefängnismitarbeiters vor Gericht verantworten und erhielt eine Geldstrafe.
Zu Beginn der Berufungsverhandlung legte Christian B. ein Geständnis ab und entschuldigte sich. Sein Verteidiger Friedrich Fülscher erklärte im Namen des Angeklagten: "Ich habe den JVA-Beamten mit dem Wort ‚Hurensohn‘ beleidigt. Das tut mir im Nachhinein sehr leid."
Wie die "MoPo" berichtet, wurde die Strafe auf 150 Tagessätze zu je 20 Euro festgelegt. Zusätzlich muss Christian B. die Verfahrenskosten tragen.
Der Vorfall ereignete sich bereits im Oktober 2023, als Christian B. in Oldenburg in Haft war.
Ursprünglich hatte das Amtsgericht Oldenburg ihn zu sechs Wochen Freiheitsstrafe verurteilt, doch sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten dagegen Berufung ein.
Christian B. bleibt nach Angaben seines Verteidigers derzeit auf freiem Fuß. Er lebt aktuell in einem Container auf einem Grundstück der Stadt Kiel und wird rund um die Uhr von der Polizei überwacht.
Gegen ihn besteht weiterhin der Verdacht, die vermisste Madeleine McCann getötet zu haben. In diesem Zusammenhang ist er bislang jedoch nicht angeklagt, es gilt die Unschuldsvermutung.